Samstag, den 3. Oktober 2020
Ihr wollt Euer Auto verkaufen, gebt einem Interessenten die Schlüssel für eine #Probefahrt und der kommt nie wieder zurück – und verkauft sogar Euren Wagen! Klarer Fall – das Auto wurde #geklaut und Ihr könnt es vom neuen Käufer zurückverlangen! Oder etwa nicht? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, dass es mal wieder nicht so einfach ist. #ADAC Clubjurist Alexander Sievers hat sich die Rechtslage genauer angesehen und sagt Euch, worauf Ihr achten solltet...