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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 1. Oktober 2020

  1. Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  2. Grenze zur Überkontrolle erreicht
  3. Defizite bei der Sammlung von Elektro-Altgeräten
  4. Aktienhandel von Aufsichtsmitarbeitern
  5. Grenze zur Überkontrolle erreicht


01. Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Gaststätten- und Hotelgewerbe 9.610 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, 9.664 Strafverfahren und 9.265 Bußgeldverfahren eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22801) auf eine Kleine Anfrage (19/21766) der Fraktion Die Linke.

Im Baugewerbe waren es demnach 12.718 Arbeitgeberprüfungen, es wurden 10.074 Strafverfahren und 5.726 Bußgeldverfahren eingeleitet. In der Landwirtschaft wurden 710 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, 503 Strafverfahren und 185 Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass sie nicht plane, branchenübergreifend Werkverträge oder Leiharbeit ähnlich wie in den Fleischbetrieben zu verbieten. Die Erkenntnisse aus diesen Betrieben seien branchenspezifisch und könnten nicht pauschal auf andere Branchen übertragen werden, heißt es in der Antwort weiter.



02. Grenze zur Überkontrolle erreicht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/22217) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21861), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.



03. Defizite bei der Sammlung von Elektro-Altgeräten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Um die Menge der gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu erhöhen, soll noch in dieser Legislaturperiode das Elektro- und Elektronikgerätegesetz novelliert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22762) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22201) mit.

Dass im Jahr 2018 die Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland verfehlt wurde, hat nach Ansicht der Bundesregierung vielschichtige Gründe. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Altgeräte entgegen der gesetzlichen Vorgaben entsorgt oder ins Ausland exportiert worden sei, heißt es in der Antwort. Zu berücksichtigen sei aber auch die Berechnungsmethode: Die Sammelquote setze die gesammelte Menge an Altgeräten ins Verhältnis zur Menge der in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte. Insbesondere Großgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen seien aber meist deutlich länger als drei Jahre im Einsatz, sodass "ein Missverhältnis von Input- und Sammelmenge" entstehe.



04. Aktienhandel von Aufsichtsmitarbeitern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die privaten Finanzgeschäfte von Mitarbeitern des Bundesfinanzministeriums sowie von nachgelagerten Behörden sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/22715). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie oft Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Jahren 2019 und 2020 private Finanzgeschäfte gemeldet haben. Gefragt wird auch, ob es sich bei den privaten Finanzgeschäften um Leerverkäufe oder vergleichbare Optionen gehandelt habe. Die Bundesregierung soll auch angeben, wie viele private Finanzgeschäfte hinsichtlich der Wirecard AG gemeldet worden seien.



05. Grenze zur Überkontrolle erreicht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/22534) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22054), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.