Die Corona-Pandemie fordert die Gesetzgebung noch immer: Quarantäne und Testpflicht gilt für Rückkehrende aus Risikogebieten, die Unterstützung sozialer Einrichtungen wird verlängert. Aber es treten auch weitere Neuregelungen ab Oktober in Kraft.
Corona
Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab dem 1. Oktober für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig - jedoch fühestens nach fünf Tagen - beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.
Soziale Einrichtungen weiter unterstützen
Vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbietern von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten starke finanzielle Einbußen gebracht. Die Bundesregierung leistet seit Ende März Unterstützung. Die entsprechenden Regelungen gelten nun weiter bis Ende des Jahres.
Finanzen
Geldwäsche bekämpfen
Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen.
Energie
Strommarkt: Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet
Die sogenannte Kapazitätsreserve garantiert die Sicherheit der Stromversorgung für den Fall, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Das gelingt, indem technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vorgehalten werden.