header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 28. September 2020

  1. Staatliche Beihilfen für Flughäfen
  2. Keine Planungen zu ICE-Zügen auf der Südbahn
  3. Zuständigkeiten bei HU eindeutig geregelt
  4. 385 Elektrobusse in Deutschland zugelassen
  5. DB AG plant keine Einsparungen beim Personal
  6. Grüne thematisieren Rechtsfehler in StVO-Verordnung


01. Staatliche Beihilfen für Flughäfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird das Thema der staatlichen Beihilfen für Flughäfen während ihrer Ratspräsidentschaft nicht behandeln, "da hierzu noch eine Positionierung der Europäischen Kommission aussteht." Das geht aus der Antwort der Regierung (19/22063) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21783) hervor.



02. Keine Planungen zu ICE-Zügen auf der Südbahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Da derzeit keine belastbaren Planungen vorliegen, kann nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) noch keine Aussage getroffen werden, ob ICE-Züge auf der Württembergischen Südbahn (Bahnstrecke Ulm-Friedrichshafen) verkehren werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22061) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21784) mit. Auf die Frage der Liberalen, ob aus Sicht der Bundesregierung eine Anbindung der Region Bodensee-Oberschwaben an das Fernverkehrsnetz (ICE und IC) auf der Südbahn aufgrund der damit erreichten Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erstrebenswert ist, heißt es in der Antwort: "Ob und in welcher Form Verbindungen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) realisiert werden, entscheiden die Eisenbahnverkehrsunternehmen nach marktwirtschaftlichen Kriterien wie Auslastung und Wirtschaftlichkeit."



03. Zuständigkeiten bei HU eindeutig geregelt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen (HU) sind aus Sicht der Bundesregierung in der geplanten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften "eindeutig geregelt". Das geht aus der Antwort (19/22039) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21719) hervor. Die anerkannten Kfz-Werkstätten dürften bei der Hauptuntersuchung, im Gegensatz zu den amtlich anerkannten Überwachungsinstitutionen, keine komplette, sondern nur einzelne Prüfungen (eigenständige Teile der Hauptuntersuchung) durchführen. "Hierdurch erfolgt keine Änderung an der bisherigen Praxis", schreibt die Regierung.

Damit anerkannte Kfz-Werkstätten eigenständige Teile der HU durchführen können, sei in der Änderungsverordnung die gesetzliche Erlaubnis gemäß ISO/IEC 17020:2012, A.3 Anforderungen an Inspektionsstellen (Typ C), Abschnitt b) erforderlich. Dies beinhalte unter anderem die Klarstellung, dass eine Unterbrechung der Inspektion - beispielsweise zum Zwecke der Reparatur - unzulässig ist. "Die Ausführung von Reparaturtätigkeiten am Fahrzeug führt immer zur Wiederholungspflicht der Inspektion", heißt es in der Antwort.



04. 385 Elektrobusse in Deutschland zugelassen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit Stand 1. Januar 2020 waren in Deutschland insgesamt 385 Elektrobusse zugelassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/22057) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21768) hervor. Die meisten Elektrobus-Zulassungen verzeichneten danach die Städte Solingen (56), Hamburg (47) und Berlin (35).



05. DB AG plant keine Einsparungen beim Personal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind bislang keine Einsparungen beim Aufbau von Kapazität bei Infrastruktur, Personal und Fahrzeugen vorgesehen." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22339) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21930), die sich nach den von der DB AG geplanten konzerninternen Kostensenkungsmaßnahmen erkundigt hatte.



06. Grüne thematisieren Rechtsfehler in StVO-Verordnung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Vorgänge innerhalb der Bundesregierung zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der 54.Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22192). Wie die Abgeordneten schreiben, nimmt die Verordnung Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), der Führerscheinverordnung und der Fahrerlaubnis-Verordnung vor. Im Juli 2020 sei ein Fehler in der Eingangsformel zur Verkündung der Verordnung festgestellt worden, wodurch diese, mindestens in Teilen, rechtswidrig sei. Unklar ist aus Sicht der Grünen bislang, "wie es zu dem Fehler in der Eingangsformel kommen konnte und wie dieser während des gesamten mehrmonatigen Prozesses von verschiedenen beteiligten Akteuren übersehen werden konnte". Mit ihrer Anfrage wolle die Fraktion den Versuch unternehmen, "Transparenz über die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung zu schaffen", heißt es in der Vorlage.