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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 28. September 2020

  1. Anwendung der Überbrückungshilfen
  2. Potenziale der eSIM
  3. Digitale Souveränität Europas
  4. Auswirkung von Strafrechtsverschärfungen
  5. Korrekturbitten des BfJ
  6. Stellungnahme des Bundesrates zu Berufsqualifikationsgesetz


01. Anwendung der Überbrückungshilfen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Bis zum 20. August haben kleine und mittelständische Unternehmen 38.592 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 709 Millionen Euro auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt. Die Bundesländer haben davon bisher Finanzhilfen im Umfang von rund 248 Millionen Euro bewilligt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21823) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21568). Durch den Grundsatz, dass Anträge nur von Steuerberatern, Buch- oder Wirtschaftsprüfern gestellt werden können, möchte die Bundesregierung "eine zielgenaue und missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel" gewährleisten. Um die Kosten dennoch gering zu halten, sei bei Fördersummen unter 15.000 Euro lediglich eine Plausibilitätsprüfung auf offensichtliche Widersprüche oder Falschangaben durchzuführen.

Die Corona-Überbrückungshilfen sollen den Angaben zufolge diejenigen Unternehmen besonders unterstützen, die vom Corona-Lockdown im April und Mai besonders betroffen waren (Umsatzeinbruch von mehr als 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Für Soloselbstständige, Freiberufler oder Unternehmen die zu diesem Zeitpunkt noch keine entsprechend großen Umsatzeinbußen verzeichnet haben und erst später durch den Corona-bedingten Konjunktureinbruch betroffen waren, gebe es Hilfsmaßnahmen im 130 Milliarden Euro umfassenden Konjunkturpaket.



02. Potenziale der eSIM

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung befasst sich in mehreren Ressorts mit der in den Endgeräten festverbauten SIM-Karte, der sogenannten eSIM. In einer Antwort (19/21825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21433) schreibt sie, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) direkt an der internationalen Standardisierung der eSIM beteiligt sei und vor allem an standardisierten und zertifizierten kryptographischen Sicherheitsfunktionen arbeite. Die gültigen Spezifikationen werden auf der Internetseite der GSM Association veröffentlicht, derzeit werde an einer neuen Version gearbeitet.

Die Bundesnetzagentur habe 2017 eine Studie über die Bedeutung der neuen SIM-Technologie für Verbraucher und Wettbewerb in Auftrag gegeben, die auf gewisse Risiken für die Entwicklungen des Wettbewerbs und viele offene Fragen verwiesen habe. Der in der aktuellen Standardisierungsversion mögliche "Netlock", also die Bindung des Nutzers an einen bestimmten Netzanbieter, werde "genau beobachtet". Eine verbraucherpolitische Bewertung könne pauschal aber nicht gegeben werden. Insgesamt sieht die Bundesregierung eine große Relevanz der eSIM, gerade in der Maschine-zu-Maschine Kommunikation der Industrie 4.0 komme dem neuen Standard eine hohe Bedeutung zu.



03. Digitale Souveränität Europas

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft setzt sich die Bundesregierung für ein europaweit einheitliches Verständnis der digitalen Souveränität ein. Das geht aus einer Antwort (19/21824) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21591) hervor. "Dazu gehört, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen wir weitgehend unabhängig sein wollen, um die Digitalisierung nach unseren Vorstellungen gestalten zu können." Die Bundesregierung plane,"sich aktiv an der laufenden Konsultation der Europäischen Kommission zu einem Legislativpaket über digitale Dienste beteiligen", hier gehe es vor allem um eine Überarbeitung der E-Commerce-Richtlinie und weiterer Regelungen für große Plattformen. Auch im Gesundheitssektor sollen die Themenbereiche künstliche Intelligenz und Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten stehe etwa auf dem Programm der am 11. November 2020 geplanten Konferenz "Digital Health 2020 - EU on the Move". Auch beim Schutz von Urheberrechten im Internet und der Innovations- und Kreativitätsförderung gebe es weitere Planungen. Die Bundesregierung unterstütze die EU-Kommission bei der Erstellung einer Gesamtstrategie zu geistigen Eigentumsrechten.



04. Auswirkung von Strafrechtsverschärfungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Änderung von Strafandrohungen kann nicht allein anhand der Entwicklung von Fallzahlen bewertet werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/22688) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21532). Die Fragesteller wollten wissen, wie sich die letzten Verschärfungen des Strafrechts auf die Prävention von Straftaten ausgewirkt haben. In der Kleinen Anfrage hatten sie sich nach den diesbezüglichen Erkenntnissen aus der Erhöhung des Strafrahmens für 21 Straftatbestände erkundigt. Darin hieß es weiter, die Verschärfung von Straftatbeständen sei ein beliebtes Mittel, um gesellschaftlichen Missständen entgegenzuwirken und politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Es sei aber nicht vollends geklärt, ob eine generalpräventive Wirkung von Strafrechtsverschärfungen, die das Verhalten der Gesellschaft in eine gewünschte Richtung lenken solle, überhaupt existiert.

Wie die Bundesregierung zur Erläuterung schreibt, sind zum einen in aller Regel die Rahmenbedingungen in der Zeit vor und nach einer Änderung von Straftatbeständen nicht konstant. Teilweise würden auch nicht nur Strafrahmen verändert, sondern zugleich Straftatbestände erweitert. In anderen Fällen würden Änderungen des Strafrechts von präventiven Maßnahmen außerhalb des Strafrechts begleitet. Zudem verfolgten Änderungen von Strafandrohungen nicht nur präventive Zwecke. Sie können beispielsweise auch eine geänderte Bewertung des Unwertgehalts einer Handlung zum Ausdruck bringen. Evaluierungen seien zu den entsprechenden Gesetzentwürfen nicht vorgesehen. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn grundlegende systematische Änderungen erfolgen oder aber große Unsicherheit über die Wirksamkeit einer Gesetzesänderung besteht. Es sei im Übrigen die Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - unabhängig von einer Evaluierung - fortwährend zu prüfen, ob die bestehenden strafrechtlichen Instrumentarien ausreichen, und gegebenenfalls nachzusteuern.



05. Korrekturbitten des BfJ

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im Oktober 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22702) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22155) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BfJ lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BfJ veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BfJ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne. Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei der Pressesprecher des BfJ.



06. Stellungnahme des Bundesrates zu Berufsqualifikationsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesrat hat gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes (19/21980) in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 keine Einwendungen erhoben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (19/22818) zu dem Gesetzentwurf.