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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 25. September 2020

  1. Etat 2021: Haushaltsentwurf vorgelegt
  2. Etat 2021: Bundespräsidialamt, Bundesrat, Bundestag und Bundesverfassungsgericht
  3. Etat 2021: Weniger Geld für die Wirtschaft
  4. Auslandseinsätze der Bundeswehr
  5. Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren
  6. Löschung von Kinderpornografie im Internet


01. Etat 2021: Haushaltsentwurf vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 (19/22600) vorgelegt. Danach sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 413,4 Milliarden Euro vorgesehen. Die Neuverschuldung soll bei 96,2 Milliarden Euro liegen.

Gegenüber dem Soll für 2020 (508,5 Milliarden Euro) sinkt der Ausgabe-Ansatz um 18,7 Prozent beziehungsweise 95,1 Milliarden Euro. Für dieses Jahr wird mit einer Neuverschuldung von 217,8 Milliarden Euro gerechnet. Coronabedingt hatte der Bundestag für dieses Jahr im Juni einen zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. Der ursprünglich im November 2019 beschlossene Etat hatte Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro ohne Neuverschuldung vorgesehen.

Die Bundesregierung rechnet auf Grundlage der jüngsten Steuerschätzung mit Steuereinnahmen von 292 Milliarden Euro. Das sind 27,6 Milliarden Euro mehr als der Soll-Wert für 2020. Der Ist-Wert 2019 lag bei 329 Milliarden Euro.

Mit der geplanten Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro wird laut Entwurf - inklusive der Finanzierungssalden der Sondervermögen des Bundes - die regulär zulässige Nettokreditaufnahme um 86,2 Milliarden Euro überschritten. Für die Überschreitung muss - wie bereits in diesem Jahr - eine Ausnahme vom Bundestag beschlossen werden.

Als Investitionen sind im Haushaltsentwurf für 2021 55,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Das Soll für 2020 liegt bei 71,3 Milliarden Euro. Im ursprünglich beschlossenen Haushalt 2020 waren rund 42,1 Milliarden Euro als Investitionen verbucht. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen laut Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 112,5 Milliarden Euro ausgebracht werden.

Die erste Lesung des Haushaltsgesetzes findet in der kommenden Woche statt. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 26. November 2020 geplant, die zweite und dritte Lesung im Bundestag für die Woche 8. bis 11. Dezember 2020. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist bei Fristverkürzung am 18. Dezember 2020 möglich.



02. Etat 2021: Bundespräsidialamt, Bundesrat, Bundestag und Bundesverfassungsgericht

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Ausgaben des Bundespräsidialamts sollen in kommenden Jahr mit 44,08 Millionen Euro 0,61 Millionen Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Das sieht der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 (Einzelplan 01, 19/22600) vor. Das entspricht einem Minus von 1,4 Prozent. Die Einnahmen sollen mit 0,19 Millionen Euro stabil blieben.

Im Etat des Bundestages (Einzelplan 02) sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 1,044 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht einer Änderung von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Soll 2020: 1,033 Milliarden Euro). Die Steigerung ergibt sich überwiegend aus steigenden Personalausgaben. Bei den Einnahmen wird in dem Entwurf ein Rückgang von 1,95 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,78 Millionen Euro im kommenden Jahr aufgeführt.

Dem Bundesrat (Einzelplan 03) sollen im kommenden Jahr Mittel in Höhe von 41,19 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das sind 1,74 Millionen Euro beziehungsweise 4,4 Prozent mehr als das Soll für 2020. Das Plus bezieht sich laut Entwurf vor allem auf Baumaßnahmen. Als Einnahmen werden im Entwurf 0,09 Millionen Euro (2020: 0,06 Millionen Euro) ausgewiesen.

Im Etat des Bundesverfassungsgerichtes (Einzelplan 19) sind im Entwurf 2021 Ausgaben in Höhe von 37,03 Millionen Euro eingeplant. Das sind 3,3 Prozent mehr als das Soll für 2020 (35,87 Millionen Euro). Die Einnahmen bleiben mit 0,04 Millionen Euro stabil.



03. Etat 2021: Weniger Geld für die Wirtschaft

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Der Etat für das Bundeswirtschaftsministerium soll im kommenden Jahr den Haushaltsplanungen zufolge leicht sinken. Das geht aus dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600, Einzelplan 09) hervor. Vorgesehen sind demnach Ausgaben in Höhe von knapp 10,13 Milliarden Euro. Gegenüber dem Mitte Juni beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt (19/2000019/20601) fällt der Ansatz um eine knappe halbe Milliarde niedriger aus (10,57 Milliarden Euro). Gegenüber dem ursprünglich für 2020 beschlossenen Haushalt steigen die Ausgabe um fast eine Milliarde (9,21 Milliarden Euro).

Dabei soll Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) 4,46 Milliarden Euro für den Bereich "Innovation, Technologie und Neue Mobilität" ausgeben können, etwas mehr als im laufenden Jahr. Am meisten steht in diesem Bereich für Ausgaben bei der Luft- und Raumfahrt zur Verfügung, nämlich 2,28 Milliarden Euro (2020: 2,05 Milliarden Euro).

Im Bereich "Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren" entfällt ein Großteil der Mittel auf die Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen. Sie ist Teil der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"). Etwa 70 Prozent der veranschlagten Mittel in Höhe von 1,31 Milliarden Euro entfallen darauf. Die Fördermittel sollen vornehmlich im mittelständischen verarbeitenden Gewerbe und in forschungsintensiven Bereichen eingesetzt werden.

Für den Bereich "Energie und Nachhaltigkeit" will das Ministerium 1,38 Milliarden Euro zur Verfügung stellen (2020: 2,83 Milliarden Euro). Der größte Ausgabenbereich ist für die Projektförderung von angewandter Forschung und Entwicklung von Energietechnologien vorgesehen (594 Millionen Euro).



04. Auslandseinsätze der Bundeswehr

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vorgelegt (19/22726). Damit soll ein Verfahren zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland eingeführt werden. Die neue Verfahrensart soll eine spezifische verfassungsgerichtliche Kontrolle für die Entsendung der Bundeswehr in Auslandseinsätze ermöglichen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte ins Ausland per Mehrheitsbeschluss des Bundestages bislang nicht ohne weiteres und unzweifelhaft einer kurzfristigen und umfassenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, etwa auf Initiative einer parlamentarischen Minderheit, zugänglich ist. Angesichts der sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Implikationen sowie des immensen Eskalationspotentials militärischer Auslandseinsätze sei eine höchstrichterliche Kontrollmöglichkeit der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse zur Entsendung bewaffneter Streitkräfte ins Ausland unabdingbar.



05. Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/22773). Der Bundesrat bittet danach um Prüfung beziehungsweise Neufassung, Streichung oder Ersetzung einer Reihe von Regelungen. Die Länderkammer hält den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitraum von vier Jahren und neun Monaten im Verhältnis zur Verfahrensdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren sowie den Zeitraum für eine Evaluation des Gesetzes für zu kurz und spricht sich für eine Verkürzung der Speicherfristen bei Auskunfteien aus. Dies lehnt die Bundesregierung ab. Zwei Vorschläge will sie prüfen und einem stimmt sie zu.



06. Löschung von Kinderpornografie im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat ihren Bericht über die im Jahr 2019 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) vorgelegt (19/22780). Die Bundesregierung weist darauf hin, dass wie in den Vorjahren die Statistiken des Berichts keine Aussagen dazu träfen, wie viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet werden und weiterhin online verfügbar bleiben. Im Jahr 2019 wurden dem Bericht zufolge insgesamt 7.639 (2018: 5.951) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (In- und Ausland) durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. In 1.857 Fällen (24,3 Prozent) seien die Fälle im Inland gehostet worden. 2018 seien es 1.035 Fälle (17,6 Prozent) gewesen.

Wie es in dem Bericht heißt, gelingt die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer ist. So seien 79,8 Prozent (1.481) aller Inhalte in Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht worden. Nach einer Woche seien 99,7 Prozent (1.851) aller Inhalte gelöscht gewesen. Dabei habe der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum bei 1,42 Tagen gelegen. Die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Verfügbarkeitszeiträume seien zum einen dadurch begründet, dass die Reaktionszeiten der in diesem Kontext wichtigsten Provider meist im Minutenbereich lägen. Zudem sei der Bearbeitungsprozess im BKA im April 2019 überarbeitet, angepasst und zentralisiert worden, sodass hier in der Regel keine Verzugszeiten mehr aufträten.

In dem Bericht wird auf die neue Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung gelöschter Inhalte an das BKA und die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für den Straftatbestand des Cybergroomings verwiesen. Es sei das vordringliche Anliegen der Bundesregierung, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Kinderpornographie noch besser zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeite deshalb an einem Gesetzentwurf, mit dem unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornographie deutlich verschärft werden sollen.