header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 24. September 2020

  1. Konflikt Armeniens und Aserbaidschans
  2. Planungen zur Registermodernisierung
  3. Huawei-Rolle bei Aufbau des 5G-Netzes
  4. DB-Kräfte mit extremistischem Hintergrund
  5. Linke fragt nach Asylverfahrensdauer
  6. 2018 mehr Auskunftsverlangen


01. Konflikt Armeniens und Aserbaidschans

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Auswirkungen des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Armenien auf die Sicherheitslage in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21829) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21582). Danach haben die vom 12. bis 16. Juli 2020 anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen an der internationalen Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan in der Nähe von Tavusch/Tovuz in Deutschland "bei hier ansässigen Staatsangehörigen beider Länder Resonanz gefunden". Dies habe sich überwiegend in friedlichem und gewaltfreiem Protest in Form von Kundgebungen geäußert. Darüber hinaus seien vereinzelte Gewalttaten bekannt.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, brannte am 23. Juli vor der Botschaft Armeniens in Berlin ein zur Botschaft zugehöriger PKW mit armenischem Diplomatenkennzeichen. Es bestehe der Verdacht der Brandstiftung. Ferner habe eine Person aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit mithilfe weiterer unbekannter Personen am 24. Juli eine Shisha-Bar in Köln-Mülheim zu stürmen versucht, was aufgrund der Gegenwehr der dortigen Gäste verhindert worden sei.

"Gemäß Pressemitteilungen sollen weitere Angriffe auf Geschäfte und Unternehmen von Armeniern und Aserbaidschanern in Deutschland und im Ausland stattgefunden haben", schreibt die Bundesregierung weiter. Details hierzu lägen ihr nicht vor.

Über eine mögliche politische Motivation dieser Taten im Zusammenhang mit den jüngsten bewaffneten Auseinandersetzungen an der internationalen Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan könne "aufgrund der nicht vorhandenen beziehungsweise geringen Erkenntnislage zu den Anschlägen/Angriffen keine valide Aussage getroffen werden", heißt es in der Antwort weiter. Mögliche Auswirkungen des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Armenien auf die Sicherheitslage in Deutschland würden vom Bundeskriminalamt fortlaufend beobachtet.



02. Planungen zur Registermodernisierung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Planungen zur Registermodernisierung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22314) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21906). Danach strebt die Bundesregierung an, noch im September 2020 den Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes vorzulegen, "der in einem ersten Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt". Weiterhin werde das unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stehende Koordinierungsprojekt "Registermodernisierung" dem IT-Planungsrat Anfang des Jahres 2021 ein "Zielbild nebst Umsetzungsplanung für eine interoperable Registergesamtarchitektur" zur Beschlussfassung vorlegen.

Die Bundesregierung befördert den Angaben zufolge die Verwaltungsdigitalisierung zudem durch die geplante Anbindung von Registern an digitale Verwaltungsleistungen im Rahmen der laufenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Hierfür stehen in dieser Legislaturperiode laut Vorlage Haushaltsmittel im BMI-Etat in Höhe von 5,22 Millionen Euro zur Verfügung. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, stehen im Digitalisierungsbudget der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) für die Registermodernisierung in dieser Legislaturperiode 8,95 Millionen Euro bereit. Der Bundesanteil an diesem Budget in Höhe von 35 Prozent ist der Antwort zufolge im BMI-Etat veranschlagt.



03. Huawei-Rolle bei Aufbau des 5G-Netzes

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit der Frage eines etwaigen Ausschlusses des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei beim Aufbau des deutschen 5G-Netzwerkes befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22310) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21660). Danach plant die Bundesregierung "keine gegen spezifische Unternehmen gerichteten gesetzgeberischen Maßnahmen und ebenso keinen generellen Vorab-Ausschluss einzelner Anbieter von 5G Komponenten".

Zugleich verweist sie darauf, dass sie erhöhte Sicherheitsanforderungen für den Ausbau der 5G-Netze entwickle. Die Bundesnetzagentur habe am 11. August 2020 den überarbeiteten Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten als vorläufige Fassung veröffentlicht. Diesen Katalog habe sie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstellt. Daneben seien gesetzliche Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) geplant.

"Die geplanten Neuregelungen werden unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über mögliche Gefahren auch für die zukünftigen 5G-Netze vorgenommen", schreibt die Bundesregierung weiter. Darüber hinaus unterstütze sie die Koordinierung der EU-Staaten zu Sicherheitsanforderungen von 5G-Netzen und favorisiere eine "EU-weit möglichst einheitliche Lösung, die europäischen Interessen Rechnung trägt". Ziel dieser Maßnahmen sei es, höchste Sicherheitsstandards zu definieren, die für alle Telekommunikationsanbieter und Zulieferer gleichermaßen und unabhängig von deren jeweiligen Ursprungsländern gelten. Gleichzeitig solle so ein schneller Ausbau des 5G-Netzes zum Vorteil von Unternehmen und Verbrauchern in Deutschland und der EU gewährleistet werden.



04. DB-Kräfte mit extremistischem Hintergrund

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB AG) Beschäftigte mit extremistischem Hintergrund sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/22282) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21901). Danach sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Stand vom 9. September 2020 "wenige Einzelfälle bekannt, in denen Personen aus dem islamistischen Spektrum bei der DB Sicherheit GmbH beschäftigt sind oder waren".

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind in der Vergangenheit in wenigen Einzelfällen Hinweise auf Beschäftigungsverhältnisse von Angehörigen der islamistischen Szene bei der Deutschen Bahn AG oder hiermit verbundenen Unternehmen aus dem Sicherheitsbereich bekannt geworden. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Informationen bestanden diese Beschäftigungsverhältnisse den Angaben zufolge jedoch bereits nicht mehr beziehungsweise wurden umgehend durch den Arbeitgeber beendet.

Zur Frage, ob es seit 2015 Fälle gab, in denen bei Beschäftigten im Sicherheitsbereich der DB "ein anderer extremistischer Hintergrund als ein islamistischer festgestellt wurde", führt die Bundesregierung aus, dass dem BfV ein Fall mit rechtsextremistischem Hintergrund bekannt sei. Darüber hinaus seien dem BfV "wenige Einzelfälle von nicht islamistischen Ausländerextremisten bekannt, die bei der Deutschen Bahn beschäftigt sind". Ob diese im Sicherheitsbereich der DB beschäftigt sind, sei nicht bekannt.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, werden Mitarbeiter der DB Sicherheit GmbH in relevanten und herausgehobenen Managementfunktionen der Zentrale sowie der Regionalbereiche systematisch im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV) einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Für alle Mitarbeiter im operativen Dienst der DB Sicherheit GmbH sowie für Mitarbeiter von Nachunternehmen, die im Bereich der DB AG tätig werden, gelten laut Vorlage "die Anforderungen des Paragrafen 34a der Gewerbeordnung".

Der Antwort zufolge unterliegt die DB AG dem "vorbeugenden personellen Sabotageschutz" und hat einen Sabotageschutzbeauftragten. Ziel des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes sei es, "potenzielle Saboteure als sogenannte Innentäter mittels Personenüberprüfungen von sicherheitsempfindlichen Stellen in den Leitstellen des DB Konzerns fernzuhalten".



05. Linke fragt nach Asylverfahrensdauer

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Informationen zur Asylverfahrensdauer möchte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung erhalten. In einer Kleinen Anfrage (19/22330) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie lang im Jahr 2019 beziehungsweise im ersten sowie im zweiten Quartal des laufenden Jahres "die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung" war.



06. 2018 mehr Auskunftsverlangen

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2018 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/22388) hervor. Danach dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2018 insgesamt 78 Auskunftsverlangen (2017: 74) durchgeführt, "von denen 153 Personen betroffen waren (98 Hauptbetroffene, 56 Nebenbetroffene), sowie 32 IMSI-Catcher-Einsätze mit 45 betroffenen Personen (45 Hauptbetroffene)". Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren sei der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich die Anzahl der Maßnahmen insgesamt von 105 auf 110 erhöht, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 227 Personen im Vorjahr seien im Berichtsjahr 2018 von den Maßnahmen 199 Personen betroffen gewesen.