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Sachsen-Anhalt-News: Weltkindertag: Kinderrechte ins Grundgesetz – Wovor haben Erwachsene Angst?

Sonntag, den 20. September 2020

Zum Weltkindertag am 20. September erklärt der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes, Holger Paech (Foto):

„Stell Dir vor, es ist Weltkindertag, und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, dass jedes Kind ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe hat. Ich möchte, dass es diesen Weltkindertag schon im nächsten Jahr gibt. Ich nehme die Berliner Regierungsparteien und ihren Koalitionsvertag beim Wort. Dort ist die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verankert. Die Zeit ist mehr als reif, den Worten nun auch Taten folgen zu lassen. Der Dreiklang aus Schutz, Förderung und Teilhabe stärkt Kinder und Jugendliche. Kinderrechte nehmen keinem Erwachsenen irgendetwas weg. Wovor also haben Erwachsene Angst?“

Hintergrund:

Vor 30 Jahren am 2. September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, die zuvor am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen worden war. Der Deutsche Bundestag hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert. Seitdem diskutiert Deutschland auch über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz - insbesondere alle Jahre wieder rund um den Weltkindertag. In Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2014 Kinderrechte in die Verfassung des Landes aufgenommen worden.

Der 20. September wird auf Initiative der UNO als Weltkindertag begangen. Gleichwohl werden in Deutschland wie auch international der 1. Juni und der 20. November als Internationaler Tag des Kindes oder Weltkindertag begangen. Ersterer hat seinen Ursprung in Asien und wird seit den 1950-er Jahren insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern gefeiert. Der Ehrentag im November geht auf eine Initiative des Kinderhilfswerkes UNICEF zurück.