header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 05 15 07.53.25  1

Bundesrat möchte Strafbarkeit für Kindesentführungen erweitern

Plenarsitzung des Bundesrates am 18.09.2020

Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim strafrechtlichen Schutz von Kindern: Mit einem Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, den Tatbestand der Kindesentführung zu erweitern.

Mehr Schutz für Babys und Kleinkinder

Die Vorschläge der Länder zielen vor allem auf den Schutz von Säuglingen und Kleinstkindern ab. Nach derzeitiger Rechtslage können Täter einer nur versuchten Kindesentführung oftmals nicht strafrechtlich belangt werden. Denn eine Kindesentführung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Kind den Eltern für eine Dauer von mindestens 30 Minuten entzogen war. Diese Strafbarkeitslücke ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinzunehmen. Er schlägt daher vor, eine Kindesentführung schon dann erfüllt zu sehen, wenn der Täter nur kurzzeitig physische Gewalt über das Kind erlangt.

Härtere Strafen ermöglichen

Außerdem fordert der Bundesrat, die Qualifikationsmerkmale zu erweitern, um je nach Tatbegehung eine härtere Bestrafung zu ermöglichen: Strafschärfend soll danach unter anderem wirken, wenn der Täter die Entführung nutzt, um kinderpornographisches Material anzufertigen.

Weitere Verschärfungen sieht der Entwurf bei der Führungsaufsicht und der Anordnung der Untersuchungshaft vor.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.