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Sachsen-Anhalt fördert weiteren Ausbau der Soziokulturellen Zentren

Donnerstag, den 17. September 2020

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert und unterstützt auch künftig Beschaffungsmaßnahmen der Soziokulturellen Zentren. Für die Förderung wird in den kommenden Haushaltsjahren jeweils ein inhaltlicher Schwerpunkt gesetzt. Im Jahr 2021 stehen dabei Investitionen in die digitale Infrastruktur der Einrichtungen im Mittelpunkt.

Dazu erklärte Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto): „Die Corona-Pandemie hat den Nachholbedarf gerade in diesem Bereich offengelegt. Es ist uns daher wichtig, dass die materiell-technische Basis der Soziokulturellen Zentren weiter ausgebaut wird. Dies stärkt die  Einrichtungen als kulturelle Dienstleister und als Orte des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.“

Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage der Kulturförderrichtlinie des Landes. Anträge auf eine Zuwendung sollten im Interesse eines angemessenen Verwaltungsaufwandes eine Höhe von 5.000 Euro nicht unterschreiten. Die Mitgliedschaft in einem Dachverband ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.

Die Einreichung von Anträgen für entsprechende Vorhaben und Projekte ist ab sofort beim Landesverwaltungsamt in Halle (Referat 303) als zuständige Bewilligungsbehörde möglich. Abgabetermin der entsprechenden Formulare ist der 1. Oktober 2020.