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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 17. September 2020

  1. Einflussnahme auf Gesetzentwurf
  2. Einfluss des EU-Justizbarometers
  3. AfD fragt nach Einnahmeausfällen beim BfJ
  4. 30 Jahre Deutsche Einheit


01. Einflussnahme auf Gesetzentwurf

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. Anlass der Anfrage (19/21870) war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (Bundesratsdrucksache 439/20). In ihrer Antwort (19/22305) erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt. Sie teilt mit, dass der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren hat.

Die Bundesregierung erklärt, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Fragesteller hatten sich auch nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten erkundigt. Diese zählt die Bundesregierung in der Antwort auf, gibt aber zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht "administrative Überkontrolle" sei.



02. Einfluss des EU-Justizbarometers

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Aufgrund der Verschiedenheit der europäischen Justizsysteme lassen die für das sogenannte Justizbarometer erhobenen Daten insgesamt einen Vergleich untereinander nur sehr begrenzt zu. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22286) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21920). Bei dem Justizbarometer handelt es sich laut Bundesregierung um eine seit 2013 jährlich herausgegebene Mitteilung der Europäischen Kommission ohne rechtliche Bindungswirkung. Sie stelle Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen in den Mittelpunkt und schlüssele dabei Daten zur Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme auf. Angesichts der sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der jeweiligen nationalen gerichtlichen Verfahren könnten aus den Daten keine pauschalen Schlussfolgerungen auf eine Überlastung der nationalen Justiz gezogen werden, erklärt die Bundesregierung. Zu der Frage, ob es aufgrund des Justizbarometers 2020 Verbesserungsbedarf bei der deutschen Justiz gebe, heißt es, die Bundesregierung ergreife stets die Initiativen, die erforderlich sind, damit die Justiz ihre Aufgabe erfüllen kann. Die Auslöser für solche Initiativen ließen sich nicht auf eine bestimmte Quelle zurückführen.



03. AfD fragt nach Einnahmeausfällen beim BfJ

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach verjährungsbedingten Einnahmeausfällen des Bundesamtes für Justiz (BfJ) bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (pflichtwidrige Unterlassung der rechtzeitigen und vollständigen Offenlegung von Jahresabschlüssen) erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/22270). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Ordnungsgeldforderungen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens im Jahr 2007 bis zum Jahr 2019 aufgrund von Verjährung nicht wirksam festgesetzt werden und vollstreckt werden konnten. Aufgrund von Verjährung kommt es den Fragestellen zufolge jährlich zu Ausfällen von Ordnungsgeldforderungen in Millionenhöhe. Sie wollen von der Bundesregierung wissen, was sie unternommen hat, damit diese Ausfälle verhindert werden können.



04. 30 Jahre Deutsche Einheit

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will das gemeinsame und gegenseitige Verständnis für die Leistungen fördern, die zur Wiedervereinigung Deutschlands geführt haben. Das erklärt sie in ihrem als Unterrichtung (19/22580) vorgelegten Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2020. Die Vorlage wolle dazu beitragen - unter anderem mit einer Dokumentation herausragender Beispiele von Programmen und Initiativen seit 1990, die den Wiedervereinigungs- und Angleichungsprozess unterstützend flankieren sollten.

"Deutlich wird: Es gab dafür keinen übergeordneten Masterplan", schreibt die Bundesregierung zum 30-jährigen Bestehen der deutschen Einheit. Nicht alle Vorhaben und Maßnahmen hätten sich als erfolgreich und nachhaltig erwiesen. "Im Rückblick jedoch wird sichtbar, welch große und auch erfolgreiche Kraftanstrengung die Bürgerinnen und Bürger des vereinten Deutschlands und ihre Institutionen vollbracht haben."

Beim Ziel der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen sieht die Bundesregierung weitere Fortschritte. Insgesamt liege die Wirtschaftskraft im Osten jedoch noch erheblich unter dem gesamtdeutschen Niveau und dem der hochentwickelten europäischen Regionen. "Auch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat noch kein Flächenland der neuen Bundesländer das Niveau des westdeutschen Landes mit der niedrigsten Wirtschaftskraft erreicht", heißt es. Dies sei unter anderem auf strukturelle Faktoren und im Fehlen von Konzernzentralen und großen Mittelständlern begründet.

Auch in der Einstellung der Menschen gebe es weiter Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern. Dies gelte für die Bewertung der Demokratie und der politischen Institutionen, bei Einstellungen zu etwas Fremden oder der Verbreitung rechtsextremistischer Orientierungen. Der Prozess der inneren Einheit Deutschlands sei nach 30 Jahren noch nicht vollständig abgeschlossen, bilanziert die Bundesregierung.