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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. September 2020

  1. Weidmann sieht Tiefpunkt überwunden
  2. Vorstöße gegen Verjährung zurückgewiesen
  3. AfD-Antrag zur Gleichstellung abgelehnt
  4. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  5. AfD: Über Risiken veganer Ernährung aufklären
  6. Koalitionsentwurf zur Wahlrechtsreform


01. Weidmann sieht Tiefpunkt überwunden

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Bundesbankpräsident Jens Weidmann ist der Auffassung, dass der Tiefpunkt nach dem an Tiefe und Tempo beispiellosen Einbruch der Konjunktur durch die Coronoa-Pandemie vorbei ist. "Es geht wieder aufwärts", sagte Weidmann am Mittwoch in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses und Vertretern anderer Ausschüsse im Rahmen des neuen "Geldpolitischen Dialogs" im Deutschen Bundestag.

Die Erholung der deutschen Wirtschaft werde aber zunächst unvollständig bleiben, erwartet Weidmann. Man müsse wohl noch eine ganze Weile mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens zurechtkommen. Außerdem bestehe die Gefahr wieder wachsender Neuinfektionszahlen. Das Vorkrisenniveau dürfte möglicherweise erst Mitte 2022 wieder erreicht werden. Der Preisauftrieb im Euroraum habe nachgelassen und bleibe hinter dem Ziel des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) zurück.

Weidmann erklärte, die EZB habe mit einer breiten Palette an Maßnahmen auf die Krise reagiert. Die Anleihenkaufprogramme seien auf 1.350 Milliarden Euro ausgeweitet worden. Beim jüngsten Kaufprogramm PEPP seien die Bedingungen flexibler gestaltet worden. Es dürfe vom Kapitalschlüssel der EZB abgewichen werden, und es seien aus Italien und Spanien höhere Anteile an Staatsanleihen erworben worden und aus Deutschland und Frankreich geringere Anteile. Weidmann sagte, die Abweichung sei begründbar, aber zugleich sagte er auch, die Geldpolitik dürfe nicht ins Schlepptau der Fiskalpolitik geraten. Er habe "grundsätzliche Skepsis" gegen umfangreiche Staatsanleihekäufe. Weidmann sprach sich dafür aus, die geldpolitischen Notfallmaßnahmen nach der Krise wieder zurückzufahren. Die Normalisierung dürfe nicht mit Rücksicht auf die Finanzierungskosten der Staaten unterbleiben.

In der Diskussion mit dem Bundesbankpräsidenten erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem nach der Kreditfinanzierung für das EU-Programm "Next Generation", Maßnahmen zur Anhebung der Inflationsrate und der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen angesichts der Pandemie.

Den "Geldpolitischer Dialog" hatten die Vorsitzende des Finanzausschusses, Katja Hessel (FDP), sowie die Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Peter Böhringer (AfD), und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Gunther Krichbaum (CDU), in einem Gespräch mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und Vertretern aller Fraktionen vereinbart, um die geldpolitischen Aktivitäten der Europäischen Zentralbank parlamentarisch zu begleiten.

Der "Geldpolitische Dialog" soll vierteljährlich unter wechselnder Federführung durch den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ausgerichtet werden und Abgeordnete dieser Ausschüsse sowie des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz einbeziehen. Im ersten Quartal 2021 wird der Haushaltsausschuss die Ausrichtung des Geldpolitischen Dialogs übernehmen, gefolgt vom Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.



02. Vorstöße gegen Verjährung zurückgewiesen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Zwei Gesetzentwürfe zur Verhinderung der Verjährung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Fällen haben am Mittwoch im Finanzausschuss keine Mehrheit gefunden. So lehnte der Ausschuss in der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung einen von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (19/22119) ab. Nach Angaben der Fraktion sollte die Einführung des Paragraphen 375a der Abgabenordnung im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die Möglichkeit der strafrechtlichen Einziehung bei bereits verjährten Steueransprüchen verbessern. Dies solle es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Erträge aus kriminellen Cum/Ex-Geschäften von Banken und anderen Beteiligten nach einer strafrechtlichen Verurteilung auch dann einzuziehen, wenn die steuerlichen Ansprüche bereits verjährt seien. Zusätzlich zum Paragraphen 375a der Abgabenordnung sei jedoch auch ein neuer Paragraph 34 in Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung eingefügt worden. Diese Vorschrift regele den zeitlichen Anwendungsbereich des Paragraph 375a der Abgabenordnung und lege fest, dass diese Vorschrift nur für Steueransprüche gelte, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren. Hierdurch dürfte in den Fällen, in denen bis zu diesem Zeitpunkt eine steuerliche Verjährung bereits eingetreten sei, die Tatbeute auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung einbehalten werden, kritisierte die Fraktion Die Linke. Daher sollte der Paragraph 34 im Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung aufgehoben werden. Die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU- und SPD-Fraktion lehnte den Entwurf ab, die Fraktionen von Die Linke und FDP stimmten dafür. AfD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Das gleiche Ziel wie der Entwurf der Linksfraktion verfolgt ein Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22113). Sie wies darauf hin, dass die Einziehung von Taterträgen aus zurückliegenden Steuerhinterziehungen in möglicherweise großem Umfang, etwa bei Cum/Ex-Fällen, zu scheitern drohe, wenn der Gesetzgeber nichts unternehme. Das widerspreche dem Ziel der 2017 erfolgten Neuordnung des Einziehungsrechts, wonach - selbst wenn die Tat ungesühnt bleibe - der materiellen Nutzen nicht beim Täter verbleiben solle, begründete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Vorstoß. Der Entwurf wurde ebenfalls von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Für den Entwurf votierten die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Der Vertreter der Bundesregierung kündigte in der Sitzung eine Initiative der Bundesregierung zu diesem Thema an.



03. AfD-Antrag zur Gleichstellung abgelehnt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung, Männern bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen gescheitert. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (19/20068) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion verstößt es gegen den in Artikel 3 Grundgesetz formulierten Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau, dass nach Paragraf 19 des Bundesgleichstellungsgesetzes ausschließlich Frauen in das Amt der Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden können und an der Wahl teilnehmen dürfen.

Dieser Argumentation widersprachen alle anderen Fraktionen mit übereinstimmenden Argumentationen. Die Vertreter von CDU/CSDU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hielten der AfD entgegen, dass ihr Ansinnen nicht ehrlich sei. Die AfD versuche auch in den Landtagen der Bundesländer immer wieder, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen oder zu diskreditieren. Zudem zeige ihr Antrag, dass sie den in Artikel 3 Grundgesetz formulierten Auftrag an den Staat, alle bestehenden geschlechtsspezifischen Benachteiligungen abzubauen, nicht verstanden habe. Es sei ein Fakt, dass Frauen noch immer wegen ihres Geschlechts in vielen gesellschaftlichen und im Berufsleben benachteiligt würden. Es entspreche deshalb dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, dass ausschließlich Frauen über das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten verfügten. Dies sei auch von mehreren Gerichten bestätigt worden.



04. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Um die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ging es am Mittwoch vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung. Der Sitzung lag ein Antrag (19/20530) der FDP-Faktion zugrunde, derbei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt wurde.

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, die Innovationsfähigkeit der außeruniversitären Forschungseinrichtungen deutlich zu stärken, um Menschen mit Behinderungen ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sie ihre Kompetenzen und Fertigkeiten einbringen und mit ihrer Sicht das Innovationsspektrum bereichern. Insbesondere die außeruniversitären Forschungseinrichtungen seien eine wichtige Schnittstellen zwischen Forschung und Gesellschaft, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen unmittelbar an Innovationen mitarbeiten können müssen.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion betonte, das dass Ziel, fünf Prozent der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen in den außeruniversitären Forschungseinrichtung, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Leibniz-Gemeinschaft und den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft zu beschäftigen, nicht erreicht werde. Teilweise liege die Quote deutlich darunter. Dabei nannte er unter anderem die Fraunhofer-Gesellschaft, die lediglich eine Quote von 2,8 Prozent aufweisen könnte. Die Stärke der inklusiven Gesellschaft müsse sich insbesondere in der Diversität bei der Beschäftigung in öffentlichen Einrichtungen, wie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, widerspiegeln. Er verwies auch darauf, dass so auch die Internationalität der Forscher gestärkt werden könnte.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion stellte sich, wie auch die weiteren Redner der anderen Fraktionen, hinter das Grundanliegen des Antrages. Es würden jedoch kaum Strategien entwickelt und Maßnahmen aufgezeigt. Der Antrag sei nicht differenziert genug. Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion zeigte sich nicht überzeugt und nannte die Vorlage einen "Schaufensterantrag". Er sei zudem verwundert, dass die FDP dieses Thema über Quoten lösen wolle.

Auch ein Vertreter der SPD formulierte Vorbehalte gegen den Antrag, der an sich ein richtiges Anliegen beschreiben würde. Der Abgeordnete fragte, welches Problem die FDP gerade mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen habe. Diese Einrichtungen würden auch Besonderheiten aufweisen, die sich vom öffentlichen Dienst aber auch von anderen Wirtschaftsunternehmen unterscheiden würden. Als Beispiele nannte der SPD-Vertreter die Alltagsstruktur, die Fluktuation und den Anteil an Akademikern. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen hätten sich gerade in den letzten Jahren sehr um Diversity, Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit bemüht. Die Vertreterin der Linken sagte, dass es ein erhebliches Defizit an Inklusion in den Einrichtungen gebe. Gleichzeitig warf sie den Antragstellern vor, dass sie sich beispielsweise nicht gegen die zunehmende Befristungspraxis an Wissenschaftseinrichtungen stemmen würde. Denn das seien Unsicherheitsfaktoren, die insbesondere für Menschen mit Behinderungen besonders abschreckend wirken können.

Eine Vertreterin der Grünen begrüßte ebenfalls das Grundanliegen, monierte aber, der Antrag stelle wenig Instrumente dar, wie man die von der FDP formulierten Ziele erreichen könnte. Außerdem werde weder die Rolle des Inklusionsbeauftragten noch das Thema der Barrierefreiheit aufgegriffen.

Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung fragte, ob die Diskussion den universitären Forschungseinrichtungen wirklich gerecht werde. Unter anderem wies er darauf hin, dass sich alle vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen eigenständige Vorgaben im Bereich Inklusion, und Diversität gegeben hätten. "Aus der Beobachtung unseres Ministeriums sind die Selbstverpflichtungen keine Lippenbekenntnisse, sondern unser Eindruck ist, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Ziele auch ernst nehmen."



05. AfD: Über Risiken veganer Ernährung aufklären

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion fordert ein nationales Aktionsprogramm mit einem Kriterienkatalog zur Identifizierung und Regelungen von endokrinen Disruptoren. In einem Antrag (19/22460), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweisen die Abgeordneten auf die Forschung zur hormonellen Wirkung der Stoffe, die beispielsweise als Weichmacher in Plastik eingesetzt werden. Hingewiesen wird in der Antragsbegründung etwa auf Hodenkrebs, Hodenhochstand und weitere Fehlbildungen an den männlichen Geschlechtsorganen sowie Unfruchtbarkeit bei Männern. Nach dem Willen der Fraktion soll unter anderem der Einsatz von endokrinen Disruptoren wie Bisphenol A in Materialien und Gegenständen mit Lebensmittelkontakt verboten werden.

Die Fraktion hebt zudem hervor, dass endokrin wirksame Phytoöstrogene auch im Zusammenhang mit beispielsweise veganen beziehungsweise vegetarischen Fleischersatzprodukten aus Soja beschrieben worden seien. Diese Stoffe könnten demnach die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vor der Geburt und während der Pubertät beeinflussen, etwa in Form einer verlangsamten geschlechtlichen Entwicklung bei Mädchen. Die Fraktion fordert daher, dass "Aufklärungskampagnen über vegane Ernährung mit Soja als Fleischersatz und insbesondere über die Belastung besonders anfälliger Bevölkerungsgruppen, wie schwangeren Frauen, Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen im kritischen Entwicklungszeitfenster gegenüber diesem Lebensstil unternommen werden". Im Rahmen der Bundesinitiative "Fleischwende" soll laut Antrag zudem "für eine ausgewogene Alternative zum veganen Essensverhalten zum Beispiel gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V. in den Kindergärten" gesorgt werden.



06. Koalitionsentwurf zur Wahlrechtsreform

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion haben einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Bundestagswahlen (19/22504) eingebracht, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums steht. Danach will die Koalition am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl festhalten, "bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird". Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten soll festgehalten werden und "weiterhin eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung" erfolgen, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Zur "Verminderung der Bundestagsvergrößerung" soll nach dem Willen der Koalition "mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen" und ein weiterer Aufwuchs "auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern" vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, "dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt". Ferner soll die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 - also nach der nächsten Bundestagswahl - von 299 auf künftig 280 reduziert werden,

Zudem soll der Bundestag dem Gesetzentwurf zufolge "unverzüglich" die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, "die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet". Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium nach dem Willen der beiden Koalitionsfraktionen "Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen". Seine Ergebnisse soll es spätestens Mitte 2023 vorlegen.

In der Begründung verweisen die zwei Fraktionen darauf, dass der Bundestag "aufgrund der Veränderung des Wählerverhaltens und der Parteienlandschaft auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts" bei der Wahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten angenommen habe und eine weitere Erhöhung der Sitzzahl nicht ausgeschlossen sei. "Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung beeinträchtigen", heißt es in der Vorlage weiter.