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Sachsen-Anhalt-News: Eindämmungsverordnung: Robra begrüßt Corona-Lockerungen für den Kulturbereich

Dienstag, den 15. September 2020

Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto) hat die heute von der Landesregierung beschlossene 8. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus hinsichtlich der getroffenen Bestimmungen für den Kulturbereich begrüßt.

Er erklärte: „Es ist ein wichtiger Schritt nach vorn, dass die Verordnung nicht mehr zwischen Kultur- und Sporteinrichtungen unterscheidet. Nunmehr können die Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, entscheiden, in welcher Einrichtung die Unterschreitung des Mindestabstands möglich ist und unter welchen Bedingungen dies geschehen darf.“

Ähnlich wie im Sportbereich können fachkundig organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 500 Personen, ab 1. November 2020 mit bis zu 1.000 Personen stattfinden. Bei Überschreitungen der Höchstteilnehmerzahl sind für die jeweiligen Kulturveranstaltungen Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Stellen einzuholen. Insbesondere mit dem Blick auf die kommende kältere Jahreszeit und bei weiterhin zu erwartenden niedrigen Neuinfektionen seien diese Bestimmungen ein guter Kompromiss, um wieder größere Kulturveranstaltungen in Sälen und Räumen durchführen zu können, so Robra.

Der Minister abschließend: „Der Schutz und die Förderung von Sport und Kultur sind nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Staatsziele, auf deren bestmögliche Verwirklichung der Staat und die Kommunen hinwirken müssen. Dies gilt auch unter den schwierigen Bedingungen einer Pandemie. Wir treffen diese Maßnahmen mit Augenmaß, Verantwortung und in vollem Respekt vor den Gefahren des Corona-Virus. Auch künftig sind die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Nachverfolgbarkeit das oberste Gebot.“