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Kaiserschnitt 1

Gesundheit-News: Kaiserschnitt - Neue Leitlinie soll unnötige Eingriffe vermeiden

1. September 2020

Mehr Sicherheit für Schwangere und Geburtshelfer

(ams). Fast jedes dritte Kind kommt in Deutschland per Kaiserschnitt (Sectio caesarea) zur Welt. Medizinisch notwendig ist ein Kaiserschnitt deutlich seltener. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe will mit ihrer nun erstmals veröffentlichten medizinischen Leitlinie zur Sectio Schwangeren, Ärztinnen, Ärzten und Hebammen helfen, die beste Entscheidung für und mit der werdenden Mutter zu treffen.

"Die neue Leitlinie zum Kaiserschnitt einerseits gibt mehr Sicherheit bei der medizinischen Beurteilung, wie notwendig oder angemessen ein Kaiserschnitt ist", sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK Bundesverband, "und anderseits können Ärztinnen, Ärzte und Hebammen anhand der Zusammenstellung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse Frauen besser über die Vor- und Nachteile einer Entbindung per Kaiserschnitt aufklären und beraten.

" Dadurch sollen unnötige Kaiserschnitte vermieden werden. In welcher Art diese Aufklärung durch die Geburtshelfer stattfindet, ist von verschiedenen Umständen - etwa der individuellen Situation, der verfügbaren Zeit - und auch dem Willen der Schwangeren abhängig.

Rate hat sich in 30 Jahren verdoppelt

Die Kaiserschnittrate in Deutschland hat sich in den vergangenen knapp 30 Jahren fast verdoppelt. Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil der Geburten, die per Kaiserschnitt durchgeführt wurden, im Jahr 1991 bei 15,3 Prozent. Im Jahr 2018 war er mit 31,6 Prozent fast doppelt so hoch. Aber nur etwa 15 Prozent der Kaiserschnitte sind laut der neuen Leitlinie medizinisch notwendig.

Chirurgischer Eingriff

Der Kaiserschnitt ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose. Dabei wird der Fötus durch einen Schnitt in Bauchdecke und Gebärmutter entbunden. Deshalb spricht man auch von einer Schnittentbindung. Mediziner unterscheiden zwischen geplanten Kaiserschnitt (primär) und ungeplantem (sekundär). Lässt sich schon während der Schwangerschaft erkennen, dass eine natürliche Geburt riskant oder unmöglich ist, dann trifft der Arzt/die Ärztin mit den werdenden Eltern die Entscheidung für einen geplanten Kaiserschnitt. Eine Operation birgt immer ein besonderes Risiko, aber bei einer medizinischen Notwendigkeit, ist der Nutzen in jedem Fall größer als das Risiko.

Ein Termin zur Schnittentbindung wird vor Einsetzen der Wehen vereinbart.

Die Notwendigkeit eines ungeplanten Kaiserschnitts ergibt sich aus dem Geburtsverlauf heraus, etwa wenn Komplikationen auftreten und ist in der Regel ein Notfall und erfordert sofortiges Handeln. Häufig benötigen Frauen nach einem Kaiserschnitt länger, bis sie sich wieder erholen und das Krankenhaus verlassen können.

Für medizinisch notwendige Kaiserschnitte übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Anders ist dies beim Kaiserschnitt auf Wunsch. Er wird geplant zu einem bestimmten Termin durchgeführt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht. Dieser Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.




Text / Foto: AOK-Bundesverband