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Reise-News: China: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 24. August 2020

Aktuelles:

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird weiterhin gewarnt.

Seit dem 22. August 2020 verlangen die chinesischen Auslandsvertretungen von Reisenden einen innerhalb von 5 Tagen vor Abflug nach China absolvierten negativen Nukleinsäuretest und ein für nicht-chinesische Staatsangehörige auf dieser Grundlage von einer chinesischen Auslandsvertretung ausgestelltes Gesundheitszertifikat. Dies gilt auch für Fluggäste, die von Deutschland über ein Drittland nach China einreisen oder aus einem Drittland über Frankurt nach China reisen. 

Ergebnisse von den Testcentern Centogene an den Flughäfen Frankfurt und Hamburg werden ohne weitere Beglaubigung durch die chinesischen Auslandsvertretungen anerkannt. Reisenden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft zu erkundigen.

Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Die deutschen Auslandsvertretungen in China können hierzu keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Ansprechpartner.

Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.

Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.

Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Im Fall einer positiven Testung eines Kindes kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Vermeidung der Ansteckung auch Minderjährige im Krankenhaus nicht von ihren Eltern persönlich betreut werden dürfen.

Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.

Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.

Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.