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Magdeburg braucht zwei neue weiterführende Schulen

Mittwoch, den 19. August 2020

Verwaltung legt Stadtrat überarbeitete Schulentwicklungsplanung vor:

Im Magdeburger Stadtzentrum soll eine Integrierte Gesamtschule/ Gemeinschaftsschule errichtet werden. Sie könnte 2025 fertiggestellt sein. Das ist ein Punkt der überarbeiteten Schulentwicklungsplanung, die die Verwaltung jetzt dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt hat. Darin wird auch empfohlen, am Standort Gneisenauring zum Schuljahr 2023/24 eine weitere Gemeinschaftsschule zu eröffnen; der Bedarf einer neuen Grundschule in Ostelbien wird hingegen nicht gesehen. Über die Drucksache soll der Magdeburger Stadtrat am 5. November abschließend entscheiden.
 
Hintergrund für die notwendig gewordene Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung sind die aktuellen Prognosen des Amtes für Statistik. Aus ihnen geht hervor, dass die Zahl der Kinder, die in den kommenden Jahren in Magdeburg eingeschult werden, tendenziell erheblich zurückgeht. Deshalb hat die Verwaltung die Bedarfe für alle Schulformen neu berechnet.
 
Grundschulen

Die neuen Untersuchungen haben ergeben, dass z.B. für die ostelbischen Stadtteile keine neue Grundschule gebaut werden muss. Die Kapazität der kommunalen Grundschulen insgesamt liegt nach Umsetzung aller Schulerweiterungen bzw. -neubauten (ohne die noch nicht umgesetzten Beschlüsse zum Grundschulneubau in Ostelbien und in Buckau) bei 101 Klassen. Unter Berücksichtigung von 22 Kindern pro Klasse ergibt sich somit eine Kapazität von 2.222 Schulplätzen. Stadtweit ist die Kapazität an Grundschulplätzen nach aktuellem Zahlenmaterial bis auf Spitzen in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 ausreichend, ohne dass die beiden Grundschulneubauten in Ostelbien und Buckau umgesetzt werden müssten. Für die Jahre ab 2026/27 ergibt sich darüber hinaus eine Entlastung, die insbesondere auch die aktuell beengte Situation für die Horte wieder entspannen wird.
 
Allerdings wird in den Stadtteilen Altstadt, Buckau, Fermersleben, Salbke und Westerhüsen langfristig mit einem Bevölkerungswachstum durch neue Baugebiete gerechnet. Der durchschnittliche Fehlbedarf liegt bei zwei Schuleingangsklassen. Möglichkeiten für Kapazitätserweiterungen innerhalb der bestehenden Gebäude gibt es nicht. Die Möglichkeit der Verteilung der Schüler*innen auf andere Schulen im Stadtgebiet wird in Bezug auf die dann sehr weiten Schulwege ebenfalls nicht gesehen. Insofern ergibt sich in diesem Bereich auch nach aktueller Zahlenlage langfristig die Notwendigkeit eines Schulneubaus, der gemäß Stadtratsbeschluss neben dem Gelände des Fermersleber Sportvereins am Schanzenweg errichtet werden soll. Nach erfolgtem B-Planverfahren wäre der Neubau dort zu realisieren.
 
Weiterführende Schulen

Wird das durchschnittliche Übergangsverhalten der vergangenen Jahre als Grundlage genommen, benötigt die Landeshauptstadt im Schuljahr 2027/28 rund 450 Schulplätze mehr als derzeit angeboten werden können. Hier müssen dringend Kapazitäten geschaffen werden – auch durch Neubau und Neugründungen.
 
Hier empfiehlt die Stadtverwaltung zunächst den Neubau einer 4- bis 5-zügigen Integrierten Gesamtschule oder Gemeinschaftsschule im Stadtzentrum. Dieses ist von den umliegenden Stadtteilen gut mit Bus und Bahn erreichbar und würde Schulwege unter 60 Minuten ermöglichen. Zudem soll eine weitere Gemeinschaftsschule in Neu Olvenstedt errichtet werden. Die Verwaltung schlägt vor, das bereits für die Auslagerungen der Grundschulen "Diesdorf" und "Fliederhof" sanierte Gebäude im Gneisenauring zum Schuljahr 2023/24 für die Neugründung einer 3-zügigen Gemeinschaftsschule herzurichten. Damit würden insgesamt 7 bis 8 Züge zusätzlich im weiterführenden Schulbereich geschaffen, die nachhaltig und auf lange Sicht den zusätzlichen Bedarf in der Landeshauptstadt absichern.
 
Aus Sicht der Verwaltung muss auch die weitere Entwicklung im Bereich der Berufsschulen in den kommenden Jahren beobachtet werden. Für den zu erwartenden zusätzlichen Bedarf sollte der Schulstandort Schilfbreite, der voraussichtlich bis zum Schuljahr 2022/23 als Ausweichstandort für die Gemeinschaftsschule "J. W. v. Goethe" genutzt wird, in der Folge als Reservestandort erhalten werden.
 
Zudem soll gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt erörtert werden, warum immer mehr Schüler*innen an Förderschulen für Geistigbehinderte und Ausgleichsklassen zugewiesen werden. Hierzu sollen dann gesonderte Vorschläge zur Kapazitätsabsicherung und auch eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung und ggf. Neubau von Förderschulen vorgelegt werden.
 
Übergangslösungen

Sollte der Stadtrat im November 2020 die neuen Schulstandorte beschließen, stehen diese erst in einigen Jahren zur Verfügung. Um die davor benötigten Raumkapazitäten abdecken zu können, wird die Verwaltung mit allen Schulleitungen zu Beginn des neuen Schuljahres Gespräche führen, wie die zusätzlichen Bedarfe konkret erfüllt werden können. Neben schulorganisatorischen Möglichkeiten, wie bspw. Weggang vom Klassenraumprinzip, Blockunterricht, zeitversetzter Unterricht o.ä. wird es bei diesen Gesprächen auch darum gehen, Raumkapazitäten durch multifunktional nutzbare Ausstattungen zu erschließen. Auch temporäre Fremdanmietungen (wie bspw. am Standort Editha-Gymnasium) stellen grundsätzlich eine Möglichkeit dar, die mittelfristigen Bedarfe zu decken.