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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 12. August 2020

  1. Aufenthalt eines iranisches Richters in Deutschland
  2. Brexit-Arbeitsstab im Auswärtigen Amt
  3. Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage
  4. Unterlagen zum Tod Amris in Italien
  5. Lkw-Leitsystem für Brennertransitverkehr
  6. Coronabedingt verschobene Bahnprojekte
  7. Corona-Wirkung auf Fahreignungsregister
  8. Kein Ausweichverkehr von A 20 auf B 96
  9. Digitaler Sportstättenatlas geplant


01. Aufenthalt eines iranisches Richters in Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden keine Kenntnis über den Aufenthalt des iranischen Richters Gholamreza Mansouri in Deutschland im Juni dieses Jahres. Wie sie in der Antwort (19/21282) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21024) schreibt, sei Mansouri im März 2017 von der Deutschen Botschaft Teheran ein zwei Jahre gültiges Schengen-Visum ausgestellt worden. Gemäß Visumantrag habe Mansouri eine Reise nach Frankfurt/Main geplant. Über weitere Reiseziele lägen keine Erkenntnisse vor.



02. Brexit-Arbeitsstab im Auswärtigen Amt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Brexit-Referendum im Vereinigten Königreich im Juni 2016 ist im federführenden Auswärtigen Amt der "Arbeitsstab Großbritannien" eingerichtet worden. Dieser sei in der Europaabteilung angesiedelt und als Matrixstruktur abteilungsübergreifend angelegt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/21198) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20874). Den Kern des Arbeitsstabes bilde ein Team von vier Mitarbeitern (drei Stellen im höheren Dienst und eine Stelle im gehobenen Dienst), die sich in Vollzeit mit der Thematik beschäftigen würden. 

Zudem berichteten die deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaft London und die Ständige Vertretung in Brüssel, aber auch die Botschaften in Dublin, Paris, Den Haag, Washington, Tokyo und anderen Drittstaaten, regelmäßig zum Stand der Verhandlungen und zu deren Perzeption im Gastland. Darüber hinaus seien im Bundeskanzleramt und in anderen Ministerien spezielle Zuständigkeiten für den Brexit und die jetzt stattfindenden Verhandlungen über das künftige Verhältnis geschaffen worden.

Den von der FDP-Fraktion erfragten Aufwand für Abstimmung und Erläuterung der deutschen Positionen innerhalb der Bundesregierung sowie gegenüber den mit den Verhandlungen befassten Gremien der EU und gegenüber weiteren Gesprächspartnern bezeichnet die Bundesregierung als "je nach Thema und Verhandlungsverlauf unterschiedlich".



03. Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Kenntnisse darüber vor, wie viele der von der Abgasmanipulation betroffenen Käufer von Dieselfahrzeugen bisher ihre Ansprüche aus Kaufvertrag und Schadensersatz aus unerlaubter Handlung geltend gemacht haben und wie viele der betroffenen Käufer ihre Ansprüche gerichtlich geltend gemacht haben. Zu der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hätten sich rund 449.000 Verbraucher angemeldet, schreibt die Bundesregierung weiter in ihrer Antwort (19/21365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21109). 

Das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage solle auf der Grundlage ausreichend praktischer Erfahrungen der Verfahrensbeteiligten, der Gerichte, des Bundesamts für Justiz (BfJ) und Verbraucher, die ihre Ansprüche zum Klageregister angemeldet haben, evaluiert werden. Die Bundesregierung werde im Rahmen der Evaluierung einen möglichen Reformbedarf der Regelungen zur Musterfeststellungsklage prüfen. Zudem werde sie die europäischen Entwicklungen des kollektiven Rechtsschutzes berücksichtigen.

Auch werde die Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigten Wirkungen erreicht worden sind. Die hohe Zahl an Anmeldungen zu den bis heute bekannt gemachten Musterfeststellungsklagen lasse jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt erkennen, dass bei den Verbrauchern Bedarf nach dem Instrument der Musterfeststellungsklage besteht. Die Bundesregierung sehe auch keinen Nachteil darin, dass die betroffenen Verbraucher ihre Ansprüche auf Grundlage des Musterfeststellungsurteils noch individuell weiterverfolgen müssen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage hätten gezeigt, dass der Erlass eines erstinstanzlichen Musterfeststellungsurteils innerhalb von nur wenigen Monaten nach Klageerhebung möglich ist.



04. Unterlagen zum Tod Amris in Italien

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die Übermittlung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Tod des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, in Italien gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/21088). Darin heißt es, nach dem Tod Amris hätten die italienischen Behörden umfangreiche Unterlagen wie polizeiliche Vermerke zu den in Italien erfolgten Ermittlungen, Protokolle von Zeugenvernehmungen, Berichte über technische und rechtsmedizinische Untersuchungen sowie zahlreiche Lichtbilder übermittelt. Auch auf polizeilichem Wege seien Informationen ausgetauscht worden, Asservate seien nicht zur Verfügung gestellt worden. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe sämtliche durch italienische Behörden an das BKA übermittelte Unterlagen gesichtet und bezüglich des Ermittlungsverfahrens wegen des Anschlags ausgewertet. An den Ermittlungen in Italien hätten auch BKA-Mitarbeiter teilgenommen.

Seitens der italienischen Behörden sei das DNA-Profil Amris mehrfach festgestellt worden, schreibt die Bundesregierung. Ausweislich der übermittelten Unterlagen zu DNA-Untersuchungen habe an der Tatwaffe eine Mischspur festgestellt werden können. Daraus habe das BKA ein Profil extrahieren können, welches mit dem von K. A. (Wohnungsgeber für Amri) kompatibel sei. Darüber hinaus hätten italienische Behörden zwei DNA-Profile festgestellt, die männlichen Personen zugeordnet werden könnten. Die Spurenverursacher hätten auch nach einem Abgleich mit der deutschen DNA-Analyse-Datei bislang nicht identifiziert werden können.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist die Beantwortung einer Reihe von Fragen zu DNA-Spuren innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Sie weist in diesem Zusammenhang auf den in Erstellung befindlichen "Gesamtspurenvermerk" hin, an dem das BKA für den 1. Untersuchungsausschuss des Bundestages arbeite. Er solle im August dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stehen und werde nach seiner Fertigstellung auch unverzüglich den Fragestellern zur Verfügung gestellt.



05. Lkw-Leitsystem für Brennertransitverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die internationale Task Force "Rollende Landstraße" , die im Rahmen des ersten Brenner-Gipfels im Jahr 2018 eingesetzt und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geleitet wurde, hat laut Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Wiedereinführung der Rollenden Landstraße (RoLa) auf der Strecke zwischen Regensburg und Wörgl und damit eine Verlängerung der RoLa auf der Brennerachse geprüft. Im Ergebnis habe die Task Force jedoch eine deutlich fehlende Wirtschaftlichkeit für die geprüfte Strecke festgestellt, "obwohl zusätzliche staatliche Betriebszuschüsse in EU-rechtlich zulässiger Höhe unterstellt wurden", heißt es in der Antwort der Regierung (19/21439) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20859). Die RoLa-Verbindung zwischen Regensburg und Wörgl sei daher nicht reaktiviert worden, schreibt die Bundesregierung.

Im Juli 2019 sei vom BMVI mit Vertretern aus Österreich, Bayern und Tirol ein "10-Punkte-Plan" zur Entlastung der Bevölkerung am Brennerkorridor vom gewerblichen Schwerlastverkehr vereinbart worden, heißt es in der Antwort weiter. Entsprechend den Festlegungen habe das BMVI hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Erhöhung seiner Fördermittel für die RoLa auf der Brennerachse im Zeitraum 2018 bis 2022 Österreich bei der Europäischen Kommission unterstützt. Des Weiteren fördere der Bund über die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen die Schaffung von Umschlagkapazitäten für 52.600 zusätzliche Ladeeinheiten (LE) im Terminal der Bayernhafen GmbH & Co. KG Regensburg.

Eine weitere Maßnahme zur Lösung der Transitprobleme auf der Brennerachse besteht laut Bundesregierung in der Entwicklung eines intelligenten Lkw-Leitsystems. Es sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, "die sich mit der Entwicklung verschiedener Maßnahmen befasst, um die verkehrlichen Auswirkungen des alpenquerenden Lkw-Transitverkehrs auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in Tirol zu gewährleisten". Dabei sei auch eine Zuleitung zu den Bahnverladestellen berücksichtigt worden. Die Maßnahmen würden derzeit sukzessive umgesetzt, teilt die Regierung mit. Im Vordergrund stünden kurzfristige Verbesserungen der Information von Fahrern über verkehrsbeschränkende Maßnahmen und hiermit in Zusammenhang stehenden Wartezeiten.



06. Coronabedingt verschobene Bahnprojekte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bei sieben Bahnprojekten gibt es nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) coronabedingte Verschiebungen bei der Planauslegung. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20851) mit.



07. Corona-Wirkung auf Fahreignungsregister

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Eintragungen im Fahreignungsregister können noch nicht abgeschätzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21265) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21000).



08. Kein Ausweichverkehr von A 20 auf B 96

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es als Folge des im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthaltenen Ausbaus der Bundesstraße 96 (B 96) vom Kreuz Oranienburg (Brandenburg) bis nach Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) zu Verkehrsverlagerungen von der Bundesautobahn A 20 auf die B 96 kommen wird. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/21262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21006) hervor. Der mit den B 96-Ortsumgehungen erzielbare Fahrzeitgewinn werde nicht so hoch sein, dass damit Verkehre in signifikanter Größe von der A 20 auf die B 96 verlagert werden, schreibt die Bundesregierung. Da für den LKW-Verkehr auch auf Bundesstraßen Maut erhoben wird, sei für die Unternehmen wirtschaftlich kein hinreichender Anreiz für das Ausweichen auf die B 96 gegeben.

Der Antwort ist eine Aufstellung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für die Jahre 2005, 2010 und 2015 beigefügt, der zufolge sich der Anteil des Schwerlastverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen ausgewählter Abschnitte der B 96 nicht erhöht hat. "Die A 20 erfüllt die ihr zugedachte Verkehrs- und Netzbedeutung", schreibt die Regierung. Ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der Verkehrsfunktionsstufe für die B 96, die mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nummer 07/2018 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt wurde, ergebe sich hieraus nicht.



09. Digitaler Sportstättenatlas geplant

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Projektzeitraum für die Expertise "Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas" endet am 31. Januar 2021 mit Abgabe des Abschlussberichtes. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/21408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21123) hervor. Im Anschluss daran sei geplant, eine Ausschreibung für ein Projekt "Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlasses für Deutschland" zu veröffentlichen, heißt es in der Antwort. Auf die geplante Ausschreibung könnten sich alle interessierten Hochschulen und Institutionen bewerben - auch die Hochschule Koblenz, die mit der Expertise beauftragt ist. Ein Zeitrahmen für das geplante Projekt werde in der Expertise vorgeschlagen. "Das Projekt wird voraussichtlich mehrjährig sein", schreibt die Bundesregierung.