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Aus dem Gerichtssaal: Einzelner Bürger kann Bau von Elektroautos mit Batterien nicht verbieten

Donnerstag, den 16. Juli 2020

Der 9. Zivilsenat des Oberlandgerichts Braunschweig hat entschieden, dass man als einzelner Bürger einem Autohersteller nicht zivilrechtlich vorschreiben kann, wie er Elektroautos baut.

Der Antragsteller wollte durch einstweilige Verfügung der Volkswagen AG verbieten lassen, Elektroautos mit Batterien als Energiespeicher zu bauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden; stattdessen solle die benötigte Energie im Auto durch wasserstoffbetriebene Generatoren erzeugt werden.

Das Landgericht Braunschweig wies seinen Antrag zurück. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte diese Entscheidung. Die Beschwerde des Antragstellers sei bereits unzulässig, weil er sie ohne Rechtsanwalt eingelegt habe.

Prozesskostenhilfe stehe dem Antragsteller ebenfalls nicht zu. Ob seine technischen und politischen Ausführungen zutreffend seien, sei nicht entscheidend. Er könne jedenfalls durch eine zivilprozessuale Maßnahme nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge generell gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Denn das beträfe im Ergebnis alle Autohersteller und falle damit in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verordnungsgebers.

Dagegen wandte sich der Antragsteller mit einem weiteren Prozesskostenhilfeantrag, den der Bundesgerichtshof inzwischen zurückgewiesen hat.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. März 2020 – 9 W 13/19

BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 – I ZA 5/20