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SAN Statistik

2019 Höchststand der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung

Mittwoch, den 15. Juli 2020

Die Jugendämter meldeten 2019 insgesamt 3 549 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 314 Fälle mehr (+9,7 %) als 2018. Waren die Verfahren im Vorjahr rückläufig, wurden 2019 wieder mehr Verdachtsfälle gemeldet. Es wurde damit der höchste Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 (2 315 Verfahren) erreicht.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohles bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.

Eine solche Gefährdungseinschätzung erfolgte bei 1 749 Mädchen (49,3 %) und 1 800 Jungen (50,7 %). Am häufigsten waren Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, betroffen (349 Fälle). Die Hälfte aller gefährdeten Kinder und Jugendlichen (1 801) waren zu Beginn des Verfahrens jünger als 7 Jahre.

Am häufigsten meldeten die Jugendämter eingeleitete Verfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg (527 Fälle), 294 Fälle weniger wurden in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) gemeldet. Im Vergleich der Landkreise lagen die meisten Verdachtsfälle im Salzlandkreis vor (447 Verfahren), im Jerichower Land wurden die wenigsten Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls durchgeführt (31 Verfahren).

Von den insgesamt 3 549 Verdachtsfällen wurden die meisten anonym gemeldet (727 Fälle). Bei 381 Verfahren erfolgten Hinweise durch die Polizei, seitens eines Gerichts oder durch die Staatsanwaltschaft (10,7 %). Fast jede 10. Meldung erfolgte durch Bekannte und/oder Nachbarn (347 Meldungen).

Bei der Bewertung der Verfahren durch die Jugendämter wurden bei 523 Fällen (14,7 %) eine akute und bei 406 Fällen (11,4 %) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei knapp 3/4 der Fälle bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht (2 620), dennoch bestand bei 38,8 % ein Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf (1 376). Das entsprach einem Zuwachs von 210 Fällen zum Vorjahr.