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Reise-News: Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 11. Juli 2020

Aktuelles

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Norwegen wird weiterhin noch gewarnt, da die Einreise von Reisenden aus Deutschland noch nicht ohne weiteres möglich ist und weiterhin Quarantänevorschriften gelten.

Epidemiologische Lage

Norwegen war von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt war die Region Oslo. 

Einreise

Das norwegische Außenministerium hat am 10. Juli 2020 eine Liste mit Ländern veröffentlicht, aus denen die Einreise ab dem 15. Juli 2020 wieder frei gestattet ist. Darunter gehört auch Deutschland.

Bis einschließlich 14. Juli 2020 gilt:

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nur in bestimmten Fällen möglich, z. B., wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Norwegen bzw. eine norwegische Aufenthaltserlaubnis haben, Eigentum in Norwegen besitzen oder Angehörige eines EWR-Staates sind und in Norwegen arbeiten (u. a. auch Selbständige und Dienstleister) oder Familienangehörige von EWR-Bürgern mit Wohnsitz in Norwegen sind. Ausführliche Informationen zu Einreisebestimmungen und weitere Ausnahmeregelungen bieten das Norwegian Directorate of Immigration (UID).

Einreisende müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer nachgewiesenen COVID-19-Erkrankung genesen sind und dies medizinisch dokumentieren können. Einreisende mit Symptomen müssen in Isolation und die Quarantänezeit dort abwarten. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen.

Ab dem 15. Juli 2020 gilt:

Die Einreise aus Deutschland ist für alle Zwecke wieder erlaubt. Die Einreise ist quarantänefrei entweder direkt oder über Dänemark bzw. Finnland möglich, über Schweden nur in direktem Transit.

Die Liste der Länder, aus denen die Einreise gestattet ist, wird von dem Norwegian Institute of Public Health, dem Folkehelseinstitut, alle vierzehn Tage überarbeitet. Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.