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Magdeburg-News: Nächste Fischerprüfung am 12. September - Anmeldungen sind heute noch möglich

Freitag, den 14. August 2020

In Zuständigkeit der Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ist am 12. September die nächste Fischerprüfung. Anmeldungen sind bis 14. August möglich.
 
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter Vorlage des Personalausweises zu den folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
 
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmende ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Bezahlung ist auch mit EC-Karte möglich. Minderjährige müssen die Einwilligung eines Elternteils vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag einer anderen Person muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.
 
Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung 13 bis einschließlich 16 Jahre alt sind, können zwischen der Teilnahme an der Fischerprüfung, an der Jugendfischerprüfung oder an der Friedfischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischerprüfung gewählt werden.
 
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Zur schriftlichen Prüfung gehören die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Bei der mündlichen Prüfung stehen das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde im Mittelpunkt.
 
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss ein Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert worden sein. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde spätestens vor Prüfungsbeginn nachzuweisen.
 
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/5 40 20 53.