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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 8. Juli 2020

  1. Absicherung sozialer Elternschaft
  2. Äußerungen zu veralteten Rollenbildern
  3. Konsequenzen aus dem Zeitungssterben
  4. Fünf Hinweisgebersysteme in den Ländern
  5. Kurzarbeit im Gesundheitswesen


01. Absicherung sozialer Elternschaft

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Mit der Absicherung sozialer Elternteile befasst sich ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/20864). Wie die Antragsteller schreiben, sind einer wachsenden Zahl von Familien "Mama" oder "Papa" nicht Elternteile im biologischen oder gesetzlichen Sinn, obwohl sie vergleichbare Verantwortung übernehmen. Dies könnten insbesondere Partner beziehungsweise Partnerinnen der biologischen Eltern sein, die selbst nicht biologische Eltern des Kindes sind. Andere Familienformen seien bereits vor der Geburt eines Kindes darauf angelegt, dass mehr als zwei Erwachsene Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Die rechtliche Rolle sozialer Elternteile sei jedoch unsicher. Der Bundestag solle daher die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen wonach das sogenannte kleine Sorgerecht von Stiefeltern auch sozialen Eltern gewährt werden kann, dieses Sorgerecht um weitere Rechtswirkungen ergänzt wird und einem sozialen Elternteil die Übertragung des Kinderfreibetrages ermöglicht werden kann.



02. Äußerungen zu veralteten Rollenbildern

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/20087) zu Äußerungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bezüglich "veralteter Rollenbilder" Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/20575) schreibt sie, als "veraltete Rollenbilder" sehe die Bundesregierung solche an, die in ihrer Verallgemeinerung nicht mehr mit der heutigen Lebensrealität in Deutschland übereinstimmen würden. Das Gegenstück zu "veralteten Rollenbildern" sei nicht ein "modernes Rollenbild", sondern ein Umfeld, in dem alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, gleiche Verwirklichungschancen haben. Gleichberechtigte Teilhabe dürfe niemandem aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit durch äußere Umstände erschwert oder gar verwehrt sein. Deshalb fördere der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirke auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dies betreffe beispielsweise auch die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Ob die Corona-Krise dazu geführt hat, dass veraltete Rollenbilder zementiert wurden, könne erst im Nachgang zur Krise abschließend beantwortet werden. Dem vorzubeugen, sei die Bundesregierung jedoch verpflichtet.



03. Konsequenzen aus dem Zeitungssterben

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Konsequenzen aus dem Zeitungssterben in Deutschland ziehen und unabhängigen Non-Profit-Journalismus stärker fördern. In einem Antrag der Fraktion (19/20790) heißt es, bei der anstehenden Reform der Abgabenordnung solle der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um den Zweck des gewinnzweckfreien Journalismus erweitert werden.

In der Begründung des Antrages heißt es, mittlerweile habe sich die Erkenntnis durchgesetzt,dass das zunehmende Zeitungssterben gerade im lokalen Bereich ein Problem darstelle. Die Auflagenzahlen von Tageszeitungen seien seit Anfang der 1990er Jahre stark rückläufig. Verkauften die Verlage 1991 in Deutschland insgesamt noch 27 Millionen Exemplare täglich, so seien es 2019 nur noch 13,5 Millionen Exemplare gewesen. Eine zunehmende Medienkonzentration gebe Anlass zur Sorge: Die zehn größten Verlagsgruppen vereinigten mittlerweile über 60 Prozent der Tagespresse auf sich.

Der Bundesregierung wird vorgeworfen, diesen Entwicklungen weitgehend ratlos gegenüber zu stehen. Pläne für eine Absenkung des Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für Zustellerinnen und Zusteller seien zurecht verworfen worden. Stattdessen seien im Bundeshaushalt 2020 Mittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro für die Förderung der Zustellung von Zeitungen und Anzeigenblättern bereitgestellt worden.

Eine direkte staatliche Förderung des freien Journalismus verbietet sich nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Dessen Glaubwürdigkeit hängt in hohem Maße von seiner Unabhängigkeit und Staatsferne ab", heißt es in dem Antrag. Medienvielfalt zu fördern und zugleich durch die Eröffnung privater Finanzierungsmöglichkeiten Staatsferne zu gewährleisten, sei daher naheliegend. Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen würde bedeuten, bisher brachliegende Finanzierungsquellen, insbesondere aus dem Stiftungsbereich, für kostenintensiven Lokal- und Investigativjournalismus zu eröffnen.

In dem Antrag werden allerdings Einschränkungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit genannt. Wirtschaftliche Bedürftigkeit wäre demnach genauso wenig ein hinreichendes Kriterium wie etwa eine Verpflichtung zur Einhaltung des Pressekodex: "Letzteres scheint allerdings als zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durchaus geeignet, wenn vermieden werden soll, dass auch solche Medien in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommen können, die sich anerkannten Branchenstandards nicht verpflichtet sehen", schreiben die Abgeordneten.

Befürchtungen, dass sich nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung vor allem rechtspopulistische Medien als gemeinnützig anerkennen lassen könnten, halten die Abgeordneten für unbegründet: "Gerade rechtspopulistische Medien sind erkenntlich schon heute nicht auf das Gemeinnützigkeitsprinzip angewiesen, sondern finanzieren sich durch intransparente Spenden reicher Privatiers. Tatsächlich sind gerade im Onlinebereich rechte Publikationen, die der demokratischen Grundordnung teils offen feindselig gegenüberstehen, fast die einzigen Bürgermedien, die keine Probleme haben, ihre Arbeit zu finanzieren" heißt es in dem Antrag.



04. Fünf Hinweisgebersysteme in den Ländern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesländer haben dem Bundesministerium für Finanzen fünf sogenannte Hinweisgebersysteme nach dem Geldwäschegesetz gemeldet, mittels derer Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen dieses Gesetz gemeldet werden können. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20081). Aufgrund der Angaben aus einer Befragung unter den Ländern wird angegeben, dass auch die anonyme Erreichbarkeit der Aufsichtsbehörden gewährleistet sei. Weiter heißt es in der Antwort, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im vergangenen Jahr insgesamt 74 Hinweise mit geldwäscherechtlichen Sachverhalten erreichten. Im Jahr zuvor seien es 22 Hinweise gewesen.



05. Kurzarbeit im Gesundheitswesen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Von Februar bis Mai 2020 ist für rund 601.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt worden. Das geht aus der Antwort (19/20522) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20013) der FDP-Fraktion hervor.

Die meisten betroffenen Personen registrierte die Bundesagentur für Arbeit im April (rund 462.000), im März waren es rund 93.000, im Mai rund 47.000, im Februar 61 Kurzarbeiter. Im Januar wurde keine Kurzarbeit im Gesundheitswesen angezeigt.