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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 7. Juli 2020

  1. Gründe für deutschen ICMPD-Beitritt
  2. Fragen der Registermodernisierung
  3. Einflussnahme auf Bundesfernstraßengesetz
  4. Einflussnahme auf Eisenbahngesetznovelle
  5. Breitbandausbau in Sachsen thematisiert
  6. Gesellschaft für Mobilfunkinfrastruktur


01. Gründe für deutschen ICMPD-Beitritt

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der deutsche Beitritt zum "International Centre for Migration Policy Development" (ICMPD) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19825). Darin schrieb die Fraktion, dass die Bundesregierung am 12. Mai 2020 dem ICMPD beigetreten sei. Die nichtstaatliche Organisation sei 1993 auf Initiative Österreichs und der Schweiz gegründet worden, um auf eine sich verändernde "Migrationsrealität" in Europa zu reagieren.

Der Antwort zufolge beruht der Beitritt auf einem Beschluss der Bundesregierung, erfolgte jedoch "nicht als Bundesregierung, sondern durch die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer durch den Bundespräsidenten abgegebenen völkervertragsrechtlichen Erklärung". Ziel und Zweck des Beitritts sei eine "mitgliedschaftliche Teilnahme an der Arbeit von ICMPD, die darin besteht, eine innovative, umfassende und nachhaltige Migrationspolitik zu fördern sowie als operativer Austauschmechanismus für Regierungen und Institutionen zu wirken".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sieht sie den "migrationspolitischen Mehrwert" eines deutschen ICMPD-Beitritts in einer Optimierung bei der Zusammenarbeit in den von der Organisation geführten Konsultations- und Kooperationsprozessen. Darüber hinaus solle der Beitritt eine "positive Signalwirkung multilateralen Handelns gegenüber Staaten haben, die in der Flucht- und Migrationspolitik strategisch wichtige Gesprächspartner und bereits Mitgliedstaaten des ICMPD sind".



02. Fragen der Registermodernisierung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Fragen der Registermodernisierung und eines "registerübergreifendes Identitätsmanagements" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19784). Danach wird die Stärkung der Interoperabilität von Registern auf Bundesebene in einer Vielzahl von Verwaltungsbereichen verfolgt. So sei beispielsweise im Bereich der Innenverwaltung im Jahr 2007 ein System technischer Standards eingerichtet worden, dem inzwischen alle Behörden des Ausländer-, Melde- und Personenstandswesens folgen. Zur weiteren Verbesserung der Interoperabilität habe der IT-Planungsrat ein "Koordinierungsprojekt Registermodernisierung" eingerichtet. Ziel sei die "Entwicklung einer registerübergreifenden Gesamtarchitektur unter Einbeziehung technischer, rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen".

Um die Digitalisierungsanstrengungen der Verwaltung zum Erfolg zu führen, muss der Antwort zufolge "gewährleistet werden, dass Personenverwechslungen auch in der digitalen Kommunikation ausgeschlossen sind und die zu einer bestimmten Person übermittelten Daten eineindeutig zugeordnet werden können". Dies könne durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung wahrgenommen werden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, unterstützt das Vorhaben des registerübergreifenden Identitätsmanagements die Erhaltung der dezentralen Registerlandschaft in Deutschland. Die einzelnen Fachdaten zu einer Person werden laut Vorlage nicht zusammengeführt oder anders als bislang gespeichert. Im Falle eines gesetzlich geregelten Datenaustausches von Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden solle zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden.

Die Registermodernisierung soll laut Bundesregierung auch die Transparenz für die Bürger erhöhen und "sehr viel besser sichtbar machen, welche öffentliche Stelle welcher anderen Stelle wann und zu welchem Zweck Daten zu einer Person übermittelt hat". Diese Funktion könne von einem zukünftigen "Datencockpit" wahrgenommen werden.



03. Einflussnahme auf Bundesfernstraßengesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (8. FStrÄndG)", interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/20266) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.



04. Einflussnahme auf Eisenbahngesetznovelle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes", interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/20409) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.



05. Breitbandausbau in Sachsen thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für den Breitbandausbau im Freistaat Sachsen interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/20336) erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Mittel aus dem Bundesförderprogramm für Breitbandausbau seit 2015 für Sachsen beantragt, bewilligt und abgerufen worden sind. Gefragt wird auch, wie sich die Auszahlungen der Mittel auf die drei Möglichkeiten Betreibermodell, Beratungsleistung und Wirtschaftslückenmodell verteilt.



06. Gesellschaft für Mobilfunkinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach Planungen zur Ausgestaltung und Finanzierung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/20354). Mitte November 2019 habe die Bundesregierung im Zuge ihrer "Mobilfunkstrategie" die Gründung einer sogenannten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft beschlossen, schreiben die Abgeordneten. Diese solle den Mobilfunkausbau aktiv unterstützen und beschleunigen, indem sie die Kommunen weitreichend entlastet. Die Bundesregierung habe beabsichtigt, die MIG mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur auszustatten, so dass diese bis zu 5.000 Mobilfunkstandorte zusätzlich errichten können soll.

Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten wissen, in welchem Umfang und für welche konkreten Projekte und Maßnahmen das Sondervermögen Digitale Infrastruktur zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks bislang Rücklagen gebildet habe. Gefragt wird auch, in welcher Form und in welchem Umfang sich der Bund an der MIG in den Jahren 2020 bis 2025 beteiligen wird.