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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 7. Juli 2020

  1. Deutlicher Rückgang der DFS-Erlöse
  2. Flughafengesellschaft FBB ist kreditwürdig
  3. Drohnenabwehr Aufgabe der Polizei
  4. Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft
  5. Planstellen nachgeordneter BMVI-Behörden
  6. Einflussnahme von Interessenvertretern


01. Deutlicher Rückgang der DFS-Erlöse

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Gewinn der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) im Jahr 2019 aus dem gebührenfinanzierten Geschäft betrug nach Angaben der Bundesregierung 33,75 Millionen Euro. Der Gewinn der DFS im Jahr 2019 aus dem Drittgeschäft habe 1,03 Millionen Euro betragen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/20225) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19739).

Per April 2020 haben sich der Antwort zufolge die Erlöse aus dem gebührenfinanzierten Geschäft der DFS um etwa 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr reduziert. Beim Drittgeschäft liege der Rückgang bei 15 Prozent, teilt die Regierung mit.



02. Flughafengesellschaft FBB ist kreditwürdig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der aktuelle Businessplan 2020 der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sieht laut Bundesregierung für die Jahre 2020 bis 2024 ein moderates Passagierwachstum vor, welches unter dem Wachstum der letzten Jahre liegt. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 sei danach ein Finanzierungsbedarf von 792 Millionen Euro ausgewiesen worden, der etwa zur Hälfte über den Kapitalmarkt und zur Hälfte im Verhältnis der Beteiligungsquoten an der FBB über Kapitalzuführungen der Gesellschafter (vorbehaltlich Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber) gedeckt werden soll, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/20014) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19687).

Die FBB bediene sich zur Erfüllung des Bundesinteresses in einzelnen Bereichen auch eigener Beteiligungs- und Tochtergesellschaften. Die operative Verantwortung obliege der FBB als privatwirtschaftlichem, am Markt operierendem Unternehmen. Ergebnisse und Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage würden sich aus dem nach handelsrechtlichen Vorgaben jährlich offengelegten Konzernabschluss ergeben, schreibt die Regierung. Darüber hinaus sehe das interne Regelwerk der FBB vor, "dass insbesondere Investitionen in Sachanlagen und Beteiligungen im Rahmen der operativen Verantwortung der FBB vor deren Realisierung auf Rentabilität und Wirtschaftlichkeit hin untersucht werden".

Die FBB gehe infolge der Corona-Pandemie für 2020 von erheblichen Erlöseausfällen aus, heißt es weiter. Der Ausgleich der Verluste erfolge zum einen über Gegensteuerungsmaßnahmen auf der Kostenseite. So würden unter anderem nur noch betrieblich zwingend notwendige Ausgaben getätigt. Außerdem gebe es einen grundsätzlichen Einstellungsstopp sowie Kurzarbeit.

Zum anderen würden die Gesellschafter der FBB für 2020 Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro als Eigenkapitalerhöhung bedarfsgerecht im Verhältnis der Beteiligungsquoten zur Verfügung stellen, um die erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Flugverkehr und damit auf das Geschäft des FBB-Konzerns bewältigen zu können.

Was die Kreditwürdigkeit der Flughafengesellschaft angeht, so ist diese nach eigenen Angaben der FBB unverändert. Die Ratingagentur Moody's habe der FBB in ihrer jährlichen Unternehmensbewertung (November 2019) ein "A1"- Rating bescheinigt, heißt es. "Nach Auskunft der FBB besteht derzeit kein Insolvenzrisiko", schreibt die Bundesregierung.



03. Drohnenabwehr Aufgabe der Polizei

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Aufgabe der Abwehr von missbräuchlich eingesetzten Drohnen obliegt, sofern hierdurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, den Polizeien von Bund und Ländern im Rahmen der jeweiligen sachlichen, regionalen und örtlichen Zuständigkeit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20313) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19789). Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei würden anlassbezogen vorhandene eigene Technik zur Überwachung und Abwehr von unberechtigten Drohnenflügen im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen Auftrages nutzen, heißt es in der Antwort.

Darüber hinaus könne eine weitere Beantwortung aus Gründen des Geheimschutzes und somit zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes nicht - auch nicht in eingestufter Form - erfolgen. Die Beantwortung könnte laut Bundesregierung Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden zum Schutz der genutzten Liegenschaften sowie der dort tätigen Beschäftigten ermöglichen, wodurch potenzielle Angreifer Abwehr- beziehungsweise Angriffsstrategien entwickeln könnten. Auch die nur geringe Gefahr des Bekanntwerdens stelle aufgrund der sich hieraus ergebenden erheblichen Gefahren ein zu großes Risiko dar und könne nicht hingenommen werden. Die erbetenen Informationen berührten derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen der Sicherheitsbehörden, "das das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und hier ausnahmsweise das Informationsrecht zurückstehen muss", schreibt die Regierung.



04. Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Neben der Zentrale in München werden laut Bundesregierung Einrichtungen und Institutionen an anderen Standorten in Deutschland Teil des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft sein. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/20285) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19834) hervor.

Auf Nachfragen zur Auswahl des Standortes München verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/19278), in der es heißt: "Es liegt kein vergaberechtlich relevanter Vorgang bei der Standortfestlegung oder eine Pflicht zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens vor." Die unmittelbare Nähe zum digitalen Testfeld entlang der Bundesautobahn A 9 sowie zur Internationalen Automobil-Ausstellung seien Faktoren für die Metropolregion München als Standort der Zentrale des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft gewesen, wird mitgeteilt.

Auf die Frage der Liberalen, welche Faktoren hinsichtlich des Entscheidungsprozesses und des entsprechenden Zeitrahmens den Umstand begünstigt hätten, "dass die Bekanntgabe der Entscheidung für den Standort München zeitlich stark mit dem Datum der bayerischen Kommunalwahlen korrelierte" lautet die Antwort der Bundesregierung: "Keine."



05. Planstellen nachgeordneter BMVI-Behörden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die Besetzung der Planstellen in den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20333) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19526). Die zeitnahe Besetzung aller Stellen, wie auch die Besetzung von freien Bestandsstellen habe für die Behörden besondere Priorität, schreibt die Regierung. Allerdings werde die Stellenbesetzung sowohl durch die derzeitige Ausnahmesituation bedingt durch die Corona-Pandemie, den demografischen Wandel als auch den Fachkräftemangel deutlich erschwert. Dazu trage auch die Konkurrenzsituation mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen und insbesondere des privaten Bereichs bei. Jedoch scheinen aufgrund der derzeit angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation die Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie beispielsweise "Arbeitsplatzsicherheit" und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" in den Vordergrund zu rücken. "Der öffentliche Dienst gewinnt an Attraktivität, was die zeitnahe Besetzung von freien Stellen begünstigt", schreibt die Regierung.



06. Einflussnahme von Interessenvertretern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG)", interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/20263) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.