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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 7. Juli 2020

  1. Vermeidung von Munitionsdiebstahl
  2. Vorbereitungen auf Pandemiefälle
  3. Verfahren zu Eingaben ins SIS II
  4. Corona-Krisenmanagement der Regierung
  5. Dublin-Verfahren in Pandemie-Zeiten


01. Vermeidung von Munitionsdiebstahl

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen der Bundeswehr zur Vermeidung von Munitionsdiebstahl berichtet die Bundesregierung (19/20320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19811). Danach werden "nach den Vorschriften der Bundeswehr zu Verfahren der Munitionsbewirtschaftung sowie zu Verfahren und Verantwortlichkeiten bei der Schießausbildung" in Lagern und "materialnachweispflichtigen Dienststellen" bevorratete Munition und Munitionsbestände "in festgelegten logistischen Verfahren urkundlich und physisch nachgewiesen und bewirtschaftet". Jede Bewegung auf den Bestandskonten der Lagereinrichtungen und Dienststellen werde mit Belegen dokumentiert.

"Im Sinne des Mehr-Augen-Prinzips erfolgen die körperliche Verwaltung der Munition (zum Beispiel Lagerung, Ausgabe, Rücknahme) und Nachweisführung durch unterschiedliches logistisches Fachpersonal", heißt es in der Antwort weiter. Im Rahmen der Schießausbildung in den Einheiten werde das aus den logistischen Verfahren bekannte Mehr-Augen-Prinzip fortgeführt.

Die Bundeswehr hat den Angaben zufolge "ein System zur verzugslosen Meldung von Sicherheitsvorkommnissen implementiert, mit dem auch Diebstähle von Munition zentral erfasst und nachvollzogen werden". Für das Absetzen dieser Meldungen seien die Leiter der betroffenen Dienststellen verantwortlich. Im Rahmen der Meldung von Munitionsdiebstählen als Sicherheitsvorkommnis sei durch die jeweils betroffene Dienststelle - soweit möglich - zu bewerten, "wie es zu dem Diebstahl kommen konnte und welche Maßnahmen zur Aufklärung und zur künftigen Verhinderung solcher Vorkommnisse ergriffen wurden und noch werden".

Darüber hinaus wird laut Bundesregierung regelmäßig ein Bericht zur Militärischen Sicherheitslage in der Bundeswehr herausgegeben, mit dem alle Dienststellen der Bundeswehr über zurückliegende Sicherheitsvorkommnisse unterrichtet und gegebenenfalls Empfehlungen zur Schließung von Sicherheitslücken gegeben werden. Damit seien "über die unmittelbar betroffenen Dienststellen hinaus alle Teile der Bundeswehr informiert und sensibilisiert, um ähnlichen Vorkommnissen im eigenen Bereich präventiv entgegenwirken zu können".



02. Vorbereitungen auf Pandemiefälle

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Vorbereitungen auf Pandemiefälle thematisiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20309) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19682). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die Eigenschaften eines neuartigen pandemischen Virus zu Beginn einer Pandemie weitgehend unbekannt seien. Da nicht vorhergesagt werden könne, wann eine Pandemie auftreten und wie schwerwiegend sie verlaufen wird, seien Vorbereitungen auf den Pandemiefall, die im Ernstfall die rasche Einleitung von Gegenmaßnahmen ermöglichen, von großer Bedeutung.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, erarbeitete sie im Jahr 2012 unter fachlicher Federführung des Gesundheitsbereiches eine Risikoanalyse mit dem Szenario einer Pandemie durch einen hypothetischen Erreger "Modi-Sars" (17/12051). Risikoanalysen im Bevölkerungsschutz auf Bundesebene, die unter Hinzuziehung jeweils aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse durchgeführt werden, stellen den Angaben zufolge fachliche Analysen dar. Die Ergebnisse sollen laut Vorlage als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und eine risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen. "Im Wesentlichen sind hieraus diejenigen Stellen angesprochen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Handlungserfordernisse für ihre eigene Vorsorgeplanung ableiten können", heißt es in der Antwort weiter.

Darüber hinaus diene der Nationale Pandemieplan (NPP) in Deutschland als Grundlage zur Vorbereitung und Rahmenplan für die Pandemiepläne der Länder, führt die Bundesregierung ferner aus. Der NPP diene der Vorbereitung auf eine Influenzapandemie und sei aufgrund der Erfahrungen nach der H1N1-Influenzapandemie im Jahr 2009 grundlegend überarbeitet und aktualisiert worden. Er habe auch als wichtige Grundlage für die Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie durch Sars-CoV-2 gedient.



03. Verfahren zu Eingaben ins SIS II

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung eines "koordinierten Verfahrens zur Eingabe von Informationen zu Personen aus vertrauenswürdigen Nicht-EU-Staaten in das Schengener Informationssystem (SIS II)" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20307) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19426). Wie die Bundesregierung darin mit Stand vom 22. Juni ausführt, hat die kroatische EU-Ratspräsidentschaft in Kooperation mit der Europäischen Kommission einen Vorschlag für ein mögliches koordiniertes Verfahren erarbeitet.

Die Erörterung eines möglichen koordinierten Verfahrens erfolgt den Angaben zufolge im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus sowie im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (Cosi). "Ein mögliches koordiniertes Verfahren wurde bisher noch nicht beschlossen", schreibt die Bundesregierung weiter. Insofern gebe sie im Rahmen dieses Vorhabens auch keine Daten in das Schengener Informationssystem ein.



04. Corona-Krisenmanagement der Regierung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ihr Vorgehen in der Corona-Krise erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20303) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19855). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die weltweite Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) mit seinem dynamischen Infektionsgeschehen "für die gesamte globale Gemeinschaft und damit auch für Deutschland eine sehr große Herausforderung" darstelle. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sie sich bei der Abwägung divergierender Interessen "von der Überzeugung leiten lassen, dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat". Insbesondere die Entwicklung in anderen Ländern zeige, dass das Virus nicht unterschätzt werden dürfe.

Bei der Bewältigung der Pandemie arbeiten Bund und Länder den Angaben zufolge eng zusammen. Neben den laufenden Kontakten insbesondere der Gesundheits- und Innenminister stimmten sich der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nach dem Pandemieplan des Bundes fortlaufend ab. Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie seien jeweils aktuell auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen zu treffen.

"Die Voraussetzungen und Folgewirkungen dieser Maßnahmen werden stets sorgfältig abgewogen", heißt es in der Antwort weiter. Dies schließe die sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen mit ein. Die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen unterlägen somit der ständigen Überprüfung und Abwägung. Dass die im Rahmen dieses stetigen Abwägungsprozesses ergriffenen Schutzmaßnahmen erfolgreich gewesen seien, lasse sich im internationalen Vergleich an dem Verlauf des Infektionsgeschehens und der Zahl Covid-19-bedingter Todesfälle in Deutschland feststellen.



05. Dublin-Verfahren in Pandemie-Zeiten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das "Dublin-Asylverfahren in Zeiten der Corona-Pandemie" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/20299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19669). Darin schrieb die Fraktion Ende Mai, die Überstellung von Asylsuchenden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere EU-Staaten sei "aufgrund der Reisebeschränkungen und Einreisesperren infolge der Corona-Pandemie derzeit ausgesetzt". Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angewiesen, dass ab dem 15. Juni die Dublin-Überstellungen von und nach Deutschland schrittweise wiederaufgenommen werden sollen.

Die Wiederaufnahme sollte dabei den Angaben zufolge "unter dem Prinzip der Gegenseitigkeit stattfinden, das heißt, wenn Deutschland Überstellungen aus einem anderen Mitgliedstaat zulässt, muss dieser Mitgliedstaat im Gegenzug auch Überstellungen aus Deutschland akzeptieren". In einem ersten Schritt sollten laut Bundesregierung Überstellungen vorzugsweise auf dem Landweg in die Anrainerstaaten Deutschlands vorgenommen und in einem zweiten Schritt auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet und vorzugsweise auf dem Luftweg, mittels Chartermaßnahmen durchgeführt werden. Das Bamf habe die Mitgliedstaaten über die Wiederaufnahme der Überstellungen informiert.