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Reise-News: Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 4. Juli 2020

Aktuelles

Polen ist nach den veröffentlichten Zahlen von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher vor allem die Ausbrüche in den Kohlegruben in der Wojewodschaft Schlesien. 

Einreise

Seit dem 13. Juni 2020 ist die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ohne Einschränkungen wieder ungehindert möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Weißrussland statt.

Durch- und Weiterreise

Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Weißrussland ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.

Reiseverbindungen

Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni 2020 wieder möglich. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten (außer Portugal und Schweden), Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Albanien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Südkorea und die Ukraine sind wieder erlaubt. Für alle übrigen Flugverbindungen gilt ein Flugverbot bis 14. Juli 2020. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.

Beschränkungen im Land

Innerhalb Polens ist das öffentliche Leben eingeschränkt. Die genauen Richtlinien bieten die deutschen Vertretungen in Polen und die polnische Regierungexternal https://bit.ly/2AqNDcv .

Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze die Hälfte der vorhandenen Sitz- und Stehplätze (weitere 50% der Plätze müssen unbesetzt bleiben) oder 100% aller Sitzplätze des Nahverkehrsmittels. Auch auf Sportanlagen besteht eine Personenobergrenze.

Versammlungen und Open-Air Konzerte von bis zu 150 Personen werden unter Einhaltung der Abstandsregeln zugelassen. Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50% öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht.

Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos, Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen; Wiederaufnahme von Proben u.Ä. Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen. Einkaufzentren und andere Geschäfte dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften betrieben werden. Das gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés (die Maske darf erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden).
Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten können schrittweise wieder ihre Betreuungsfunktion aufnehmen, die Entscheidung liegt im Ermessen der Einrichtung.

Hochzeiten dürfen mit bis zu 150 Gästen stattfinden.

Hygieneregeln

Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern. Wenn die Einhaltung eines 2-m-Abstandes nicht gewährleistet werden kann, müssen darüber hinaus Masken getragen werden. In Restaurants, Bars und Cafés darf die Maske erst nach Besetzen des Tisches entfernt werden. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.

Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 2 m,  ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.

Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen.

Verstöße können mit Geldbußen in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.