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Bundesrat billigt 2. Nachtragshaushalt

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

Kurz nach dem Bundestag hat am 3. Juli 2020 auch der Bundesrat den 2. Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Corona-Hilfsmaßnahmen gebilligt.

Finanzierung des Konjunkturpakets

Der Bundesrat machte damit den Weg frei für eine Erhöhung des Bundeshaushalts um weitere 24,8 Milliarden Euro. Damit sollen die Mehrbelastungen durch das so genannte Konjunktur- und Zukunftspaket finanziert werden, dem Bundestag und Bundesrat in einer Sondersitzung am 29. Juni 2020 zugestimmt hatten.

509,3 Milliarden Gesamtausgaben

Schon im März hatte der Bundesrat in zwei Sondersitzungen einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Milliarden Euro beraten und gebilligt. Zusammen mit dem geplanten zweiten Nachtrag sieht der Bundeshaushalt 2020 dann Gesamtausgaben von 509,3 Milliarden Euro vor.

Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufnehmen.

Schnellverfahren

Der Bundesrat schloss mit der heutigen Sitzung ein mehrfach verkürztes Gesetzgebungsverfahren ab: sowohl für die Stellungnahme zum Regierungsentwurf im ersten Durchgang als auch die abschließende Beratung verzichtete er auf seine eigentlich sechs- bzw. dreiwöchigen Beratungsfristen, um eine rasche Finanzierung der Corona-Hilfsmaßnahmen zu sichern.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.