header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 05 15 07.53.25  1

Heute im Bundesrat: Weitere Finanzhilfen zur Krisenbewältigung

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

Unterstützung für Kita-Ausbau, Regionalverkehr und Digitalfunk: Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 3. Juli 2020 auch der Bundesrat dem so genannten Begleitgesetz zum 2. Nachtragshaushalt zugestimmt. Es enthält Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets, um dessen Impulse schnell wirksam werden zu lassen.

90.000 zusätzliche Kita-Plätze

Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Unterstützung des Bundes für Länder und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung. Er stellt dafür in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro als weitere Finanzhilfen für Investitionen in 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung zur Verfügung.

Hilfen für den Öffentlichen Nahverkehr

Die so genannten Regionalisierungsmittel werden dieses Jahr einmalig um 2,5 Milliarden Euro erhöht. Dies soll die Corona-bedingten finanziellen Nachteile der Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personen-Nahverkehr abfedern.

Ausgleichsleistungen für EEG-Umlage

Um Belastungen der daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Stromverbraucher zu vermeiden und um rasch einen konjunkturellen Impuls zu setzen, schafft das Gesetz die Möglichkeit, durch Ausgleichsleistungen die EEG-Umlage zurückzuführen: im Jahr 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im nächsten Jahr auf 6,0 Cent. Die durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen konjunkturellen Auswirkungen hätten den Strommarkt deutlich beeinträchtigt, heißt es dazu in der Gesetzesbegründung.

Stärkung für die Digitale Infrastruktur

Außerdem ändert der Bundestagsbeschluss das Digitalinfrastrukturfondsgesetz: Es erweitert dessen Zweckbestimmungen und stellt zudem zusätzliche fünf Milliarden Euro für den Ausbau der mobilen Infrastruktur zur Verfügung.

Unterzeichnung Verkündung Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.