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Bundesrat stimmt Strukturstärkungsgesetz zu

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

Flankierend zum beschlossenen Kohleausstieg hat der Bundesrat am 3. Juli 2020 dem Strukturstärkungsgesetz zugestimmt. Es sieht milliardenschwere finanzielle Unterstützungen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen vor, damit sie den erforderlichen Strukturwandel bewältigen.

Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro

Das Gesamtvolumen des Gesetzesbeschlusses beläuft sich auf bis zu 40 Milliarden Euro. Hierüber soll der Verlust von Arbeitsplätzen kompensiert und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertigen Beschäftigungen eröffnet werden.

Nach Regionen aufgeteilt

Braunkohlereviere erhalten Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43 Prozent davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent auf das Rheinische Revier und 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen).

Sie können von den Ländern genutzt werden, um dort in wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder Umweltschutz und Landschaftspflege zu investieren.

Förderung strukturschwacher Standorte

Zudem sind Hilfen in Höhe von 1,09 Milliarden Euro für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken sowie die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vorgesehen. Von den Fördermitteln erhält Niedersachsen laut Bundestagsbeschluss 157 Millionen Euro, Nordrhein-Westfalen 662 Millionen Euro, Mecklenburg-Vorpommern 52,5 Millionen Euro und das Saarland 128,5 Millionen Euro. Auf die Reviere Helmstedt und Altenburger Land entfallen jeweils 90 Millionen Euro. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Direktförderung durch den Bund

Mit 26 Milliarden Euro unterstützt der Bund die betroffenen Regionen direkt - zum Beispiel durch Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr sowie die Ansiedlung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In Bundeseinrichtungen sollen bis zum Jahr 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

Empfehlungen der Kohlekommission

Der Gesetzesbeschluss setzt Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aus dem Frühjahr 2019 um.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll gemeinsam mit dem Gesetz zum Kohleausstieg in Kraft treten.