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Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.

Effiziente Anlagentechnik

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Austauschprämie für Ölheizungen

Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.

Zahlreiche Änderungen gehen auf Bundesrat zurück

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.

52-GW-Ausbaudeckel und Abstandsregeln für Windräder

Darüber hinaus hat der Bundestag den 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft - eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten.

Sie erhalten künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorzusehen. Dies soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen. Die umstrittene bundeseinheitliche Abstandsregelung ist damit vom Tisch.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.

Entschließung: Noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen beschlossen und das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich betont er, dass es bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen muss, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.

Grubengas den Erneuerbaren Energien gleichstellen

Darüber hinaus drängt der Bundesrat darauf, Grubengas den Erneuerbaren Energien und auch der Biomasse gleichzustellen - eine Forderung, die er bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erhoben hatte (siehe BR-Drs 584/19). Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung, die darüber entscheidet, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.