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Bundesrat versagt Adoptionshilfegesetz die Zustimmung

Plenarsitzung des Bundesrates am 03.07.2020

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 dem Adoptionshilfegesetz nicht zugestimmt: in der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Rechtsanspruch auf fachliche Begleitung

Durch die beabsichtigten Neuregelungen sollen Familien bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Sie betreffen sowohl die Adoptiv- als auch die Herkunftsfamilie. Beide hätten laut Bundestagsbeschluss einen Anspruch darauf, über die Adoption hinaus fachlich begleitet zu werden.

Offener Umgang mit Adoptionen

Der Gesetzesbeschluss soll auch den offenen Umgang mit Adoptionen fördern: Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Sie werden außerdem angehalten, mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern zu erörtern, wie sie den Informationsaustausch oder auch den Kontakt mit den Herkunftseltern am besten zum Wohle des Kindes gestalten. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Auslandsadoptionen nur noch mit Vermittlungsstelle

Darüber hinaus verbietet der Bundestagsbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. International vereinbarte Schutzstandards sind künftig bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Neu: Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf am 28. Mai 2020 in einigen Punkten geändert und dabei auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Dabei geht es insbesondere um die Auslandsadoptionen und das Beratungsangebot der Adoptionsvermittlungsstellen. Außerdem hat der Bundestag eine verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsverfahren vor einer Stiefkindadoption in den Gesetzesbeschluss aufgenommen.