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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 3. Juli 2020

  1. Pkw-Maut: KBA-Präsident hatte Bedenken
  2. Interne Pandemiepläne frühzeitig aktiviert
  3. Stationsoffensive der Deutschen Bahn
  4. Wasserbaggerungen in der Este-Zufahrt
  5. Kostenloses WLAN an 641 Bahnstationen
  6. Zustand der Brücken über Wasserstraßen
  7. Mittelabrufe bei Breitbandförderung
  8. Nachfragen der FDP zur StVO-Novelle


01. Pkw-Maut: KBA-Präsident hatte Bedenken

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Nur mit großen Bedenken hat der damalige Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Zustimmungsvereinbarung für die Einbindung von Toll Collect in die Erhebung der Pkw-Maut unterschrieben. Er habe den Unterauftragnehmervertrag für "vergaberechtlich nicht unbedenklich" gehalten, sagte Ekhard Zinke am Donnerstag als Zeuge im 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut"). Zinke war bis Januar dieses Jahres Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Er sei zwar kein Vergabeexperte, sagte der Jurist in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Aber er habe es für problematisch gehalten, dass ein nicht unwesentlicher Leistungserbringungspunkt nachträglich verändert worden sei. Das Bieterkonsortium aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim verpflichtete nämlich nachträglich die bundeseigene Toll Collect GmbH als Unterauftragnehmerin, um deren Zahlstellenterminals für die Erhebung der Pkw-Maut zu nutzen. Damit sei das Konsortium hinter dem vertraglich Vereinbarten zurückgeblieben, ohne dass erkennbar gewesen sei, ob der Reduktion des Leistungsumfangs eine Honoraranpassung entsprochen habe, sagte der ehemalige Spitzenbeamte.

Seine Bedenken äußerte Zinke im Mai 2019 in einem Brief an das Bundesverkehrsministerium. Er sehe sich nicht in der Lage, die Zustimmungsvereinbarung zu unterschreiben, erklärte er darin. Im Antwortschreiben äußerte ein Vertreter des Ministeriums die Bitte, die Unterschrift trotzdem zu leisten. Damit, erläuterte Zinke, habe er sich in der Lage gesehen, "den Vertrag zu unterschreiben, weil ich mich frei wähnte von persönlicher Verantwortung". Es habe sich dabei um einen "echten Remonstrationsfall" gehandelt. Die Remonstrationspflicht bezeichnet die Pflicht eines Beamten, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei den Vorgesetzten geltend zu machen. Bestätigen diese die Weisung, muss der Beamte die Weisung auch gegen seine persönliche Überzeugung ausführen. "Ich habe mich sehr schwer getan damit", sagte Zinke. "Man remonstriert nicht einfach so gegen seinen Dienstherrn."

Über seine Bedenken hinwegsetzen musste sich Zinke auch schon Ende 2018, als es um die Vorbereitung des Betreibervertrages ging. Am 19. November teilte er dem Verkehrsministerium mit, er sehe sich nicht in der Lage, eine gründliche Prüfung des Vertrags vorzunehmen. Anschließend sei ihm jedoch "nach der juristischen Expertise insbesondere meines Projektteams" versichert worden, der Vertrag sei vertretbar. "Dies", sagte Zinke, "hat mir die Gewissheit gegeben, guten Gewissens unterschreiben zu können." Die notarielle Beurkundung des Vertrags fand am 30. Dezember 2018 statt.

Befragt wurde der Zeuge auch zum Umstand, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Vertragsverhandlungen mit den Bietern nicht eingebunden war. Er habe nicht gewusst, wer den Zuschlag bekommen solle, bis "irgendwann ein Gerücht auch in das Zimmer eines Präsidenten wabert", berichtete Zinke. Es sei aber auch nicht die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamtes gewesen, an den Verhandlungen teilzunehmen. Die Aufgabe seiner Behörde habe er darin gesehen, "unsere Expertise einzuspeisen in den Prozess der Vergabeentscheidung, so es gewünscht war".



02. Interne Pandemiepläne frühzeitig aktiviert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Aufrechterhaltung der gesamten Verkehrsinfrastruktur und insoweit insbesondere der kritischen Infrastruktur hat für die Bundesregierung nach eigener Aussage oberste Priorität und ist gewährleistet. Insbesondere die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) hätten sehr frühzeitig ihre internen Pandemiepläne aktiviert und damit Vorsorge und Vorkehrungen für ihre systemrelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, um deren Arbeitsfähigkeit und damit den operativen Betrieb sicherzustellen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/19894) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19620). Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verkehrsleistungsgesetzes, welches Versorgungsleistungen im Verkehrsbereich im Ereignisfall in Friedenszeiten regelt, seien fortlaufend geprüft worden, "waren aber zu keinem Zeitpunkt gegeben", heißt es in der Antwort. Im Übrigen dränge Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) darauf, einen europäischen Pandemie-Notfallplan für den Güterverkehr zu erarbeiten, um für künftige Krisen noch besser gerüstet zu sein, teilt die Regierung mit.

Was die Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sowie die Flexibilisierung der Lenk- und Ruhezeiten angeht, so haben die laut Bundesregierung einen Beitrag dazu geleistet, "dass es in Deutschland zu keinen wesentlichen Versorgungsengpässen gekommen ist". Die Europäische Kommission habe jedoch dem Antrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Verlängerung der Genehmigung der befristeten Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten bis zum 30. Juni 2020 über den 31. Mai 2020 hinaus nicht zugestimmt, heißt es in der Antwort.



03. Stationsoffensive der Deutschen Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird mit der Fertigstellung der ersten Station im Rahmen der Stationsoffensive - Coburg-Beiersdorf in Bayern - im Jahr 2020 gerechnet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20181) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19172). Kalkuliert werde mit Investitionskosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro, heißt es in der Antwort. Die DB AG gehe von Stationsentgelteinnahmen in Coburg-Beiersdorf in Höhe von etwa 30.000 Euro pro Jahr aus.



04. Wasserbaggerungen in der Este-Zufahrt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit der Este-Zufahrt und des Wasserabflusses erfolgten nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Hamburg einmal jährlich Wasserinjektionsbaggerungen in der Este-Zufahrt. Dabei seien Kosten von etwa 100.000 Euro pro Jahr entstanden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/20248) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19815).



05. Kostenloses WLAN an 641 Bahnstationen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) stand an 641 der insgesamt 5.376 Verkehrsstationen der DB Station&Service AG zum 1. April 2020 ein kostenloses WLAN-Angebot zur Verfügung. Allein 334 dieser Verkehrsstation befinden sich einer Antwort der Bundesregierung (19/20247) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19477) zufolge in Hessen. Nach Auskunft der DB AG soll das WLAN-Angebot an ihren Verkehrsstationen erweitert werden, schreibt die Regierung. Details würden derzeit erarbeitet.



06. Zustand der Brücken über Wasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Zustand der Brücken über Bundeswasserstraßen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/20176). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele dieser Brücken aktuell sanierungsbedürftig sind und welchem Anteil aller Brücken über Bundeswasserstraßen in Deutschland dies entspricht.



07. Mittelabrufe bei Breitbandförderung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Abrufe beim Bundesförderprogramm Breitbandausbau interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/20240) erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung, wie viele Mittel seit 2015 im Bundesförderprogramm eingestellt und wie viele Mittel bisher für die drei Fördermöglichkeiten Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell ausgezahlt wurden. Gefragt wird auch, wie viele Förderbescheide in welcher finanziellen Größenordnung im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau auf die einzelnen Bundesländer bei den drei Fördermöglichkeiten entfallen.



08. Nachfragen der FDP zur StVO-Novelle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Verkehrsverstöße und Bußgelder im Straßenverkehr" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/20191). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Auswirkungen die seit dem 28. April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle ihrer Einschätzung nach, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Verkehrsverstöße und die Bußgeldeinnahmen, haben wird. Gefragt wird auch, welche Schlüsse die Bundesregierung in Bezug auf die öffentlichen Äußerungen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vom 14. Mai 2020 bezüglich einer "Überarbeitung der StVO-Novelle" zieht.