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Malta: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 2. Juli 2020

Aktuelles

Malta ist von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. 

Einreise

Seit dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.

Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten muss. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.

Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per Mail unter der Mailadresse covid19@gov.mt stellen. Bei Einreise müssen sie einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.

Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.