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Reise-News: Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 1. Juli 2020

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine weiterhin gewarnt.

Bis zunächst zum 31. Juli 2020 gelten Quarantänemaßnahmen. Für die Einreise von Ausländern gilt, dass ein Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt, mitgeführt werden muss sowie eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ bei Einreise aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko (> 40 aktiven Erkrankungsfällen/100.000 Einwohnern). Aus Deutschland einreisende Personen unterliegen derzeit keiner Quarantänepflicht.

Derzeit können Deutsche und alle Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.

Seit dem 12. Mai 2020 werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt die jedoch je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen können:

Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises sowie zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske an öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien). Hostels (nicht aber Hotels) sowie Hotelrestaurants und Pools sind geschlossen, Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) müssen Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten. Religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. In einem PKW dürfen max. fünf Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.

Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.