header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 05 15 07.53.25

Kinderbonus und Entlastung für Alleinerziehende beschlossen

Dienstag, den 30. Juni 2020

Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind beschlossen, der Bundesrat hat dem zugestimmt. Der Bonus wird in zwei Tranchen von je 150 Euro in den Monaten September und Oktober zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Auf den Kinderfreibetrag - von dem Familien mit höherem Einkommen profitieren - wird er hingegen angerechnet. Der Kinderbonus kommt somit gezielt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute.

Da Alleinerziehende wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert sind, wird der Entlastungsbeitrag zudem deutlich angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene muss weniger vom Einkommen versteuern. Er wird von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Jahr angehoben und damit mehr als verdoppelt. Diese Anhebung gilt für die Jahre 2020 und 2021.