header-placeholder


image header
image
SAN Statistik

Weniger abgegebene Sorgerechtserklärungen bei Jugendämtern 2019

Montag, den 29. Juni 2020

2019 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 7 552 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben bzw. 118 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 7 % (2018: 8 245). Über 1/4 aller Sorgeerklärungen wurden in den beiden kreisfreien Städten Halle (Saale) (1 139) und Magdeburg (912) abgegeben.

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Des Weiteren bestanden bei den Jugendämtern am Jahresende 2019 insgesamt 1 746 Amtsvormundschaften für Minderjährige. Dabei gab es 1 579 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 167 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

11 750 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand - auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2018: 11 745).