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Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 24. Juni 2020

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Neuseeland weiterhin gewarnt.

Seit 9. Juni 2020 gilt Level 1des vierstufigen nationalen Covid-19 Notfallplans in Neuseeland. Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben auch in Level 1 bis auf weiteres untersagt. Ausnahmen bestehen weiterhin nur für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“ (Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen). Ein Transit ist unter Auflagen einzig über den Flughafen Auckland möglich (u.a. gilt: keine Covid-19 Symptome, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland, Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden, Nachweis bestätigtes Weiter- Rückflugticket ab Auckland).

Einreisende Personen sind verpflichtet, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, die derzeit direkt in der Nähe des Einreiseflughafens in dafür vorgesehenen Einrichtungen absolviert werden muss. Innerhalb der Quarantänezeit werden zwei obligatorische Covid-19 Tests durchgeführt.

Das ursprünglich bis 30. Juni 2020 befristete Anlegeverbot für Kreuzfahrtschiffe soll ab dem 1. Juli 2020 um weitere 60 bis 90 Tage verlängert werden.

Kontakt- und Reisebeschränkungen innerhalb von Neuseeland wurden vollständig aufgehoben und das Alltags- und Berufsleben ist nicht mehr eingeschränkt. 

Nach rund zwei Wochen ohne Covid-19 Neuinfektionen in Neuseeland hatte das Land am 8. Juni 2020 erklärt, das Virus in Neuseeland vollständig eingedämmt zu haben. Beschränkungen, einschließlich Abstandsregeln wurden aufgehoben, Bürger sind aufgerufen, die neuseeländische Tracing-App herunterzuladen und weiter selbst Protokolle und Übersichten über Aufenthaltsorte zu führen. Es gilt keine Maskenpflicht. Mit Stand 22. Juni 2020 gibt es allerdings wieder neun neue aktive Fälle (durch erlaubte Einreisen und trotz Quarantänebestimmungen).

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen, als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Für die Verlängerung können Gebühren anfallen.

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.