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Frei: Wir dulden keinen Hass im Internet

Donnerstag, den 18. Juni 2020

Der Bundestag beschließt Gesetzesverschärfungen bei Hetze im Internet, Kinderpornografie und zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag voraussichtlich in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschließen. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei (Foto):

"Der heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist eine Kampfansage an all diejenigen, die ihren Hass in den sozialen Netzwerken des Internets verbreiten, dort gegen andere Menschen hetzen und sie einschüchtern. Der Staat wehrt sich. Täter werden zur Rechenschaft gezogen und Opfer geschützt. Aus Worten können Taten werden. Das haben uns die schrecklichen Taten von Halle/Saale, Hanau und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke eindringlich vor Augen geführt. Dabei ist es auch egal, ob Hass und Hetze in der realen oder in der digitalen Welt verbreitet werden. Beides ist gefährlich und gegen beides gehen wir gleichermaßen entschieden vor.

Deshalb verpflichten wir mit diesem Gesetz jetzt Facebook, Twitter und Co., künftig strafbare Inhalte an das Bundeskrimimalamt zu melden, damit eine Strafverfolgung eingeleitet werden kann. Diese Meldepflicht gilt auch für Kinderpornografie. Gerade die in jüngster Zeit aufgedeckten Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern haben uns noch einmal darin bestätigt, dass wir entschlossener gegen diese Verbrechen an Kindern vorgehen müssen. Weitere Gesetzverschärfungen beim sexuellen Missbrauch wollen wir nun in den kommenden Wochen auf den Weg bringen.

Wir haben außerdem durchgesetzt, dass das Bundesjustizministerium in Kürze einen Gesetzesentwurf vorlegen wird, mit dem das Veröffentlichen von so genannten 'Feindeslisten' im Internet künftig unter Strafe gestellt wird.

Rauer ist das gesellschaftliche Klima auch für diejenigen geworden, die sich vor Ort in unseren Städten und Kommunen politisch engagieren und für das Gemeinwohl eintreten. Drohungen gegen unsere Bürgermeister und Gemeindevertreter gehören leider inzwischen zum Alltag. Mit dem heute beschlossenen Gesetz sorgen wir dafür, dass unsere Kommunalpolitiker künftig denselben strafrechtlichen Schutz bei Beleidigungen und Drohungen erhalten wie Landes- oder Bundespolitiker.

Außerdem schützen wir medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich mit diesem Gesetz in gleicher Weise wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Denn wer anderen in einer Notsituation hilft, sei es vor Ort bei einem Unglücksfall oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses, hat den identischen Schutz vor Angriffen und Bedrohungen verdient. Wer diejenigen angreift, die anderen helfen und sie im Notfall versorgen, muss die ganze Härte unseres Rechtsstaats zu spüren bekommen."