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Sachsen-Anhalt-News: Corona-Tracing-App: Datenschutz und Freiwilligkeit müssen sichergestellt werden

Montag, den 15. Juni 2020

Morgen soll die sogenannte Corona-Tracing-App zur Verfügung stehen. „Die App stellt eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der erzielten Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie dar. Nun muss sichergestellt werden, dass sie in der Bevölkerung auf eine möglichst breite Akzeptanz stößt. Dafür müssen im Bereich des Datenschutzes hohe Standards gelten und es muss klar sein, dass die Installation der App vollkommen freiwillig geschieht. Hierzu braucht es ein Begleitgesetz, das den indirekten Zwang zur Nutzung der App verhindert“, sagt Sebastian Striegel (Foto), innen- und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Um indirekten Zwang zur Nutzung der App zu verhindern, brauchen wir ein gesetzlich abgesichertes zivilrechtliches Benachteiligungsverbot für Personen, die die App nicht nutzen wollen. Weder im privaten Bereich, etwa beim Besuch von Restaurants oder Theatern, noch im Arbeitsleben oder beim Abschluss von Darlehensverträgen darf hier Druck zur Nutzung der App ausgeübt werden. Freiwilligkeit muss hier vollumfänglich gelten“, so Striegel.

„Im Bereich des Datenschutzes sind wir mit der App aus unserer Sicht durch die dezentrale Speicherung und die Veröffentlichung des Programmiercodes auf einem guten Weg. Es muss aber auch für die Zukunft klar sein, dass die gesammelten Daten zu keinem anderen Zweck eigesetzt werden dürfen.“