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Reise-News: Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 15. Juni 2020

Aktuelles

Einreise

Dänemark hatte seit dem 14. März 2020 seine Grenzen geschlossen und für alle Einreisen ohne wichtige Gründe einen Einreisestopp verhängt. Seit dem 15. Juni 2020 ist die Einreise für Personen mit Wohnsitz in Deutschland auch für Urlaubsaufenthalte unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. 

Bei der Einreise für einen Urlaubsaufenthalt muss die Buchung von mindestens sechs Übernachtungen außerhalb der Städte Kopenhagen und Frederiksberg z.B. in einem Ferienhaus, Hotel oder auf einem Campingplatz nachgewiesen werden. Die Einreise wird auch für fünf Übernachtungen in der ersten Woche nach dem 15. Juni 2020 erlaubt, wenn mindestens sechs Übernachtungen insgesamt gebucht worden sind. Die Übernachtungen können an unterschiedlichen Orten erfolgen.

Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Dänemark ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erlaubt. Dazu zählt u.a. die Rückkehr in das Heimatland bzw. das Land des Wohnsitzes, z.B. nach Deutschland aus Norwegen oder Schweden kommend. Die Durchreise muss ohne unnötige Verzögerung auf direktem Wege erfolgen. Durchreisen durch Dänemark für Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu einem Urlaubsaufenthalt z.B. auf Sylt oder in Schweden sind erlaubt. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet, soweit das Flughafengebäude nicht verlassen wird.

Reiseverbindungen

Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen normalisieren sich wieder. Eine Platzreservierung ist in allen Fern- und Regionalzügen der Dänischen Bahn erforderlich. Busverbindungen im Fernverkehr (Flixbus, Eurolines) sind aktuell noch eingestellt. Fährverkehr zwischen Deutschland und Dänemark findet weiterhin statt.

Beschränkungen im Land

Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen. Die Wiedereröffnung geht mit Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einher. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Aktuell gilt ein Verbot von Versammlungen von mehr als 50 Personen. Ab dem 8. Juli 2020 sollen Versammlungen von bis zu 100 Personen erlaubt werden. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, https://politi.dk/en/coronavirus-in-denmark/hotspots-you-should-currently-avoid  identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden und die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.

Hygieneregeln

Es besteht keine Maskenpflicht, auch nicht im öffentlichen Nahverkehr. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.