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Reise-News: Coronvirus / Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 13. Juni 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.

Bis zunächst zum 22. Juni 2020 gelten Quarantänemaßnahmen Die ukrainischen Grenzen sind für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. 

Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ („??? ?????“) verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Einreisebeschränkungen soll Mitte Juni erneut überprüft werden.

Deutsche und andere Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des EWR, der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, können Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren, wobei der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern darf. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich. 

An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.

Der regelmäßige grenzüberschreitende Personenverkehr ist eingestellt. Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur sporadisch statt. Die Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs soll in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage frühestens am 15. Juni erfolgen.

Seit dem 12. Mai werden schrittweise Erleichterungen der Quarantäne umgesetzt die jedoch je nach Infektionslage regional unterschiedlich ausfallen können.:

Landesweit gilt derzeit:

-  An öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien) sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske, zu tragen;

-  Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.

-  Hostels (nicht aber Hotels) sowie; Hotelrestaurants und Pools sind geschlossen.

-  Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) müssen Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen einhalten.

-  Religiöse Veranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens 1 Person auf 5 Quadratmetern Gebäudefläche aufhält.

-  In einem PKW dürfen max. fünf Erwachsene inkl. Fahrer (ohne Berücksichtigung von Kindern unter 14 Jahre alt) befördert werden.
Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.

Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail zur Verfügung.