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Die Linke, Thomas Lippmann

Sachsen-Anhalt-News: Fraktion DIE LINKE: Justizministerin Keding muss zurücktreten

Dienstag, den 9. Juni 2020

Auf der heutigen Kabinettspressekonferenz hat Justizministerin Keding zum Fluchtversuch des Attentäters vom 9. Oktober 2019 in Halle, Stephan B., aus der Justizvollzugsanstalt Roter Ochse in Halle informiert. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann (Foto) und die Mitglieder des Rechtsausschusses Eva von Angern und  Henriette Quade:

„ Das umfassende Statement von Justizministerin Keding in der heutigen Kabinettspressekonferenz hat vor allem zwei Erkenntnisse zu Tage gefördert. Zum einen stellt sich heute schockierender Weise heraus, dass sich Stephan B. mehr als 45 Minuten unbeaufsichtigt auf dem Gelände der JVA Roter Ochse bewegte, wo bislang immer von 5 Minuten die Rede war. Zum anderen – und hier folgt eine Erkenntnis aus der anderen – besitzt Justizministerin Keding offenkundig keine Autorität in ihrem Haus. Bedienstete setzen die Erlasse der Ministerin und des Staatssekretärs nicht um.

Mit Blick auf die tatsächlichen Folgen im Fall Stephan B. und auch mit Blick auf generelle potentielle Folgen ist dieser Autoritätsverlust verheerend.  Die Fraktion DIE LINKE ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass Justizministerin Keding und Staatssekretär Böning nicht mehr tragbar sind und fordert beide zum sofortigen Rücktritt auf.

Gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit legt die Justizministerin zudem eine katastrophale Kommunikationsstrategie zu Tage. Dass sie die Presse noch vor einer Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Thema am kommenden Donnerstag informiert, ist ein Affront gegen die Mitglieder des Ausschusses und zeigt, unter welchem Druck die Ministerin agiert.

Für die Fraktion DIE LINKE ergeben sich für die Sondersitzung des Rechtsausschusses dennoch viele weitere Fragen, die sie am Donnerstag entsprechend stellen wird. Unter anderem hat das heutige Statement der Justizministerin die Frage offen gelassen, ob es das erste Mal war, dass sich Stephan B. unbeaufsichtigt in der JVA bewegte. Dies und viele weitere Ungereimtheiten sind zwingend zu prüfen und zu klären.“