Samstag, den 6. Juni 2020
„Die Entscheidung ist uns schwer gefallen, doch wir sehen uns gezwungen, die
Besuchsregelungen zu ändern“, sagt Knut Förster, Geschäftsführer der Klinikum
Magdeburg gGmbH.
Mit der 6. Landesverordnung über Maßnahmen zur
Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind Besuche in
Krankenhäusern seit dem 28. Mai 2020 wieder möglich. Auch das Klinikum
Magdeburg hatte sich entschieden, den Besucherstopp, der aufgrund der Coronavirus-Situation verhängt worden war, aufzuheben. Allerdings sind die Krankenhäuser
verpflichtet, strenge Regeln für Besucherinnen und Besucher umzusetzen.
„Die Vorgaben der 6. Eindämmungsverordnung sind nach den ersten Erfahrungen
nicht abzusichern“, sagt Knut Förster. Zum einen können die Vorgaben der
Verordnung nur mit einem enorm hohen Personalaufwand umgesetzt werden.
Als
Beispiele nennt der Geschäftsführer die Einlasskontrolle am Haupteingang, das
Führen und Archivieren des Besuchsregisters sowie die Kontrolle, dass das
Besuchs-Zeitfenster von einer Stunde nicht überschritten wird. Zum anderen hat die
erste Woche mit den gelockerten Besuchsregelungen gezeigt, dass bei vielen
Besuchern Uneinsichtigkeit hinsichtlich der Regelungen herrscht. „Die Leute
versuchen mit mehreren Personen ihre Verwandten zu besuchen und halten sich
nicht an die Besuchszeit“, beschreibt Knut Förster einige Beobachtungen.
Im Klinikum Magdeburg stehen der Schutz der uns anvertrauten Patienten und
unserer Mitarbeiter im Vordergrund. Das ist unter den vorgegebenen Prämissen der
Verordnung nicht zu gewährleisten. Deshalb haben sich die Mitglieder der
erweiterten Krankenhauseinsatzleitung entschieden, die Besuchsregelungen ab
Montag, 8. Juni 2020, einzuschränken.
Foto © Klinikum Magdeburg