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Sachsen-Anhalt-News: Gesundheitsministerin warnt vor zu starker Isolierung von Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Donnerstag, den 4. Juni 2020 

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) hat an die Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Land dringend appelliert, Bewohnerinnen und Bewohnern der stationären Einrichtungen nicht unangemessen stark zu isolieren. Aus dem Wunsch heraus, die Bewohnerinnen und Bewohner optimal zu schützen, werde zum Teil die Möglichkeit sozialer Teilhabe zu sehr beschnitten, sagte Grimm-Benne. Die Ministerin sagte, sie sei sich bewusst, dass es keine einfachen Lösungen gebe und dass sorgsames Abwägen nötig sei. 

Viele Einrichtungen gingen hier sehr verantwortungsbewusst vor. Es sei ihr aber wichtig, das Thema in den Fokus zu rücken, da sie in den vergangenen Wochen zum Teil erschütternde Briefe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Altenhilfeeinrichtungen oder von deren Angehörigen erhalten habe, in denen geschildert werde, welche Folgen es habe, wenn über Wochen und Monate kein Kontakt möglich sei.

Hygiene- und Abstandsregelungen seien zur Eindämmung der Corona-Epidemie unerlässlich, doch gelte die Maxime „Schutz und Sicherheit statt sozialer Kontakte“ eben auch nicht uneingeschränkt. Je geringer die Fallzahlen in Sachsen-Anhalt seien und je mehr allgemeine Kontaktbeschränkungen zurückgenommen würden, desto stärker müsse auch das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet werden.

In Erlassen an Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen verweist das Ministerium auf die gelten Besuchsrechte für stationäre Einrichtungen. Danach bestehe keine Ausgangssperre für Bewohnerinnen und Bewohner. Eine rechtliche Handhabe, mobilen Bewohnern/innen den Ausgang aus der Einrichtung zu verweigern, werde nicht gesehen. Außerdem sei insbesondere der Zutritt von rechtlichen Betreuern/innen, Vormündern und Bevollmächtigten in die Einrichtung erlaubt – und zwar auch, wenn ein Bewohner am entsprechenden Tag bereits Besuch empfangen haben sollte. Besuchsrechte sollten zudem so gestaltet werden, dass sie auch von Erwerbstätigen und entfernt lebenden Besuchern/innen in Anspruch genommen werden können.

Die Gesundheit und der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Zu- und Angehörigen sei oberstes Anliegen, sagte Grimm-Benne. Gleichzeitig müssen wir jedoch dem Bedürfnis der Bewohner und Angehörigen nach sozialen Kontakten Rechnung tragen und verhindern, dass die soziale Isolation zu gesundheitlichen Schäden führt.