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SAN Statistik

Im April 2020 weniger Insolvenzverfahren als 2019

Donnerstag, den 4. Juni 2020

Im April 2020 gingen bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 241 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Wie das Statistische Landesamt heute mitteilt, waren das 19,1 % (57 Anträge) weniger als im April 2019. Es wurden 221 Insolvenzverfahren eröffnet, 19 mangels Masse abgewiesen und ein Verfahren mit einem Schuldenbereinigungsplan beendet. Insgesamt beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen auf 36 Mill. EUR.

43 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen für April 2020 stieg im Vergleich zum April 2019 um 13 Anträge. Die voraussichtlichen Forderungen lagen bei 28 Mill. EUR. Den höchsten Anteil an den voraussichtlichen Forderungen hatten die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 22 Mill. EUR, an 2. Stelle standen die Personengesellschaften (3 Mill. EUR) und an 3. Stelle die Einzelunternehmen (2,7 Mill. EUR).

Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe wurden im April 2020 die meisten Verfahren gemeldet (10 Verfahren bzw. 23,3 %), gefolgt von den Bereichen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (6 Verfahren bzw. 13,9 %) und Gastgewerbe (5 Verfahren bzw. 11,6 %). Zum Zeitpunkt der Antragstellung lag die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/-?innen bei 403.

In Sachsen-Anhalt wurden 156 Insolvenzverfahren von Verbrauchern beantragt. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen im April 2020 sank damit um 
28 % zum Vorjahresmonat. Die Verbraucher und Verbraucherinnen hatten unter den „übrigen Schuldnern“ mit 4,5 Mill. EUR den größten Anteil an den voraussichtlichen Forderungen. Die ehemals selbstständig Tätigen rangierten in diesem Ranking mit 3 Mill. EUR und 39 Anträgen auf dem 2. Platz. Von den 198 Insolvenzen der „übrigen Schuldner“ gab es noch 1 Verfahren für natürliche Personen, die als Gesellschafter u. Ä. tätig waren sowie 2 Verfahren für Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten.

Der erwartete Anstieg der Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie blieb bisher aus. Als Ursachen werden hierfür die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020), die staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen sowie der eingeschränkte Betrieb der Insolvenzgerichte und/oder Schuldnerberatungsstellen angeführt. Außerdem gelten die Insolvenzen durch die reguläre Bearbeitungszeit bei den zuständigen Amtsgerichten als nachlaufender Konjunkturindikator.