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Reise-News: Coronavirus / Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 30. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 kann in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch zu Einreisesperren führen.

Bei der Einreise müssen unter Umständen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit gibt es jedoch keine bekannten Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger, die auf dem Luftweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen, jedoch immer noch für Madeira und die Azoren. Auf Madeira wird bei Einreise auch weiterhin, wenn auch mit Ausnahmen, eine 14-tägige Hotelquarantäne vorgeschrieben. Auf den Azoren ist seit dem 29. Mai 2020 die Verpflichtung zur 14-tägigen Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben (siehe Abschnitt Azoren und Madeira).

Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das “Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.

Am 3. Mai 2020 wurden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und entsprechende Lockerungsmaßnahmen der Phase 1, ab dem 18. Mai 2020 der Phase 2 und nunmehr ab dem 01. Juni 2020 der Phase 3 begonnen. Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen wie z.B. in Geschäften, Restaurants oder kulturellen Einrichtungen. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden. Stoßzeiten sollten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vermieden werden.

Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Trotz der Öffnung von Restaurationsbetrieben aller Art bleiben Bars oder Diskotheken weiterhin geschlossen. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist ebenfalls mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Der offizielle Beginn der Badesaison wurde vom 6. Juni 2020 um zwei Wochen vorgezogen (normaler Badebetrieb unter Auflagen). Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.

Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier  https://www.ana.pt/en/corporate/ana/flight-restrictions

Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland immer noch teilweise eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt. Insbesondere nach Faro (Algarve) gibt es im Monat Mai zwar noch keine Flüge jedoch erfolgt die Wiederaufnahme von Flugverbindungen durch unterschiedliche Fluglinien ab Juni/Juli.

Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf derzeit zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis zum 15. Juni nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.

Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.

Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.

In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform https://www.dgs.pt/ficheiros-de-upload-3/asportos-declaracao-maritima-de-saude.aspx für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.

Azoren und Madeira

Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren können Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt werden. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.

Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 31. Mai 2020 einzustellen. Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste ab dem 29.05.2020 abgeschafft und zwar unter Option für eines von 4 möglichen Modellen: 

Die Quarantäne kann ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft nur bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. Eine anschließende häusliche Quarantäne ist nicht mehr vorgeschrieben. 

Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen erfolgen weitere Tests am 5. und 13. Tag des Aufenthalts. Als weitere Optionen sind auch die freiwillige 14-tägige Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft möglich oder das unmittelbare Verlassen der Azoren.  
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. 

Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen auf Madeira seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste mehr aufnehmen.

Vor Einreisen in die Region Madeira und auf die Azoren muss bei der Flugbuchung mit TAP eine Reiseankündigung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde gemacht werden.

Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten bis auf weiteres.