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SAN Heute

„Kultur ans Netz“: Sachsen-Anhalt unterstützt Kulturbereich mit 6 Mio. Euro

Mittwoch, den 27. Mai 2020

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat das Programm „Kultur ans Netz“ ins Leben gerufen, um insbesondere Kunst- und Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt einen raschen Wiedereinstieg nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

„Mit einer nie zuvor gekannten Wucht ist die gesamte Kunst- und Kulturszene zum Stillstand gekommen. Es liegt in unserem erheblichen Interesse, die Kultur schnell wieder ans Netz zu bringen. Wir haben daher in den Verordnungen die schrittweise Öffnung der Kulturbetriebe unter Einhaltung bestimmter Regeln ermöglicht. Jetzt geben wir den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Sachsen-Anhalt Starthilfe und verschaffen ihnen den erforderlichen Freiraum, bis sie wieder eigene Einnahmen aus Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen Engagements erzielen können. Das Programm ‚Kultur ans Netz‘ honoriert künstlerische Leistungen und ist ein deutliches Aufbruchssignal an die Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.

„Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Die geförderten Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal unter www.kultur.sachsen-anhalt.de zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.