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SAN Heute

Wiederaufnahme Aus- und Fortbildung für Feuerwehren und Katastrophenschutz sowie Dienstbetrieb IBK Heyrothsberge

Dienstag, den 26. Mai 2020

Mit Blick auf die aktuellen Lageveränderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Sachsen-Anhalt ist es den Kommunen jetzt möglich, die Aus- und Fortbildung für Feuerwehren und Einheiten des Katastrophenschutzes wieder aufzunehmen. Das Land wird das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK) auch zur Aus- und Fortbildung wieder zur Verfügung stellen. Grundlage hierfür ist die heute von der Landesregierung verkündete 6. Eindämmungsverordnung (6. SARS-CoV-2-EindV).

Bereits seit 18. Mai 2020 ist die Aus- und Fortbildung in Kleinstgruppen bis zu 5 Teilnehmern und ab 28. Mai 2020 dann in Gruppen bis zu 10 Personen zulässig. Nach der neuen Verordnung ist ab dem 28. Mai 2020 auch die Standortausbildung nach FwDV 2 möglich, wenn durch die Feuerwehr folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Vorliegen eines Ausbildungsplanes, der den Ablauf, eine(n) Ausbildungsverantwortliche(n), zugleich Hygienebeauftragter, den Teilnehmerkreis bestimmt und die

- Einhaltung der folgenden Hygienestandards sicherstellt:

• 1,5 Meter Sicherheitsabstand zwischen den Personen,
• Anwesenheitsliste mit Erfassung der Teilnehmerdaten (Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer),
• Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen,
• Personen mit bestimmten Auslandaufenthalten sind ebenfalls auszuschließen,
• aktive und geeignete Information der Teilnehmenden über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Nies-Etikette,
• Beachtung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 6. SARS-CoV-2-EindV, den Empfehlungen des RKI sowie der aktuellen DGUV Richtlinien.

Für praktische Ausbildungsmaßnahmen ist ebenfalls ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen zu gewährleisten. Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist nur zulässig, wenn es zwingend zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist. Zur Verminderung der Ansteckungsgefahr soll ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden.
Ausbildung in festen Gruppen ist vorzuziehen, ein Wechsel von Gruppenmitgliedern sollte vermieden werden.

Für die Aus- und Fortbildung auf Kreisebene können die vorgenannten Regelungen zur Standortausbildung analog angewendet werden.

Das IBK Heyrothsberge nimmt den regulären Dienstbetrieb schrittweise ab dem 1. Juli 2020 wieder auf.