Düsseldorf
– Wie möchten wir leben, betreut und behandelt werden, wenn wir selber nicht
mehr entscheiden können? Nicht nur in dieser durch die COVID-19-Pandemie
geprägten Zeit besitzt diese Frage eine große Relevanz. Für Menschen mit
Alzheimer ist die rechtliche Vorsorge von ganz besonderer Bedeutung, da sie im
Verlauf der Erkrankung ihre kognitiven Fähigkeiten einbüßen.
Deshalb
gibt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ein
kostenloses Infoblatt-Set zur „Rechtlichen Vorsorge“ heraus, das unter:
www.alzheimer-forschung.de/rechtliche-vorsorge
bestellt
werden kann.
Aufgeschoben
werden sollte die rechtliche Vorsorge auf keinen Fall: Entgegen einer weit
verbreiteten Ansicht existiert auch in schwersten Krisensituationen kein
gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehepartner oder einen volljährigen
Verwandten.
Um
alle wichtigen Lebensbereiche abzudecken, gibt es verschiedene rechtliche
Vorsorgemöglichkeiten. Dazu gehören neben Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auch das Testament, um den Nachlass
selbstbestimmt zu regeln und Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben
vorzubeugen. Das Testament und die Vorsorgevollmacht setzen bei Erstellung
uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus, bei der Betreuungsverfügung und der
Patientenverfügung muss zumindest Einwilligungsfähigkeit gegeben sein.
Die
Infoblätter „Rechtliche Vorsorge“ können kostenfrei bestellt werden bei der
Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf;
Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0, oder auf der Webseite, wie oben angegeben.
Text
/ Foto: Alzheimer Forschung Initiative e.V. / (Copyright: Nottebrock)