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Reise-News: Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 25. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat auch in Frankreich zu starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren geführt.

Seit dem 11. Mai 2020 gelten erste Lockerungen. Die meisten Geschäfte dürfen wieder öffnen, Restaurants, Cafés, große Museen und andere touristische Attraktionen jedoch noch nicht. Viele Strände und öffentliche Parks bleiben noch geschlossen, die Bedingungen können sich je nach regionaler Pandemielage unterscheiden. 

Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin stark reduziert, in Fernzügen müssen Sitzplätze zur Einhaltung der Abstandsgebote reserviert werden, für Reisende über 11 Jahren besteht im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (einschließlich Taxis) eine bußgeldbewehrte Maskenpflicht. In der Île de France dürfen öffentliche Verkehrsmittel in den Stoßzeiten nur mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn und das Ende der Arbeitszeit oder aus anderen unabweisbaren Gründen (Arzt- oder Schulbesuch) benutzt werden.

Personen, die nach Frankreich einreisen, bedürfen eines wichtigen Einreisegrundes, z.B. Berufspendler und Transitreisende. Sie müssen eine internationale Einreisebescheinigung mit sich führen, die sie auf der Seite des französischen Innenministeriums herunterladen können und vor Einreise selbst ausfüllen müssen. Beachten Sie die Unterscheidung zwischen Einreise aus EU- und Schengen-Staaten sowie Großbritannien einerseits und allen anderen Drittländern andererseits. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Die strikte innerfranzösische Ausgangssperre wurde seit dem 11. Mai aufgehoben. Die eigene Wohnung darf bis zu einer Distanz von 100 km Luftlinie ohne weiteren Grund verlassen werden. Es sollte jedoch ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes (Ausweis mit entsprechender Angabe, Strom- oder Telefonrechnung) mitgeführt werden. Wer sich über 100 km Luftlinie von seinem Wohnort fortbewegen will, bedarf dazu eines beruflichen oder wichtigen familiären Grundes und einer entsprechenden Bescheinigung. Die 100 km-Distanz gilt nicht innerhalb eines Départements.

Nähere aktuelle Hinweise zu den für Reisende nach und in Frankreich geltenden Bedingungen finden Sie auf der Internetseite der französischen Regierung bzw. des Elysée oder in deutscher Sprache auf der Internetseite  https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/-/2319258 der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder auf der Internetseite des französischen Außenministeriums.